DIE LINKE war und ist gegen das Leistungschutzrecht für Presseverlage

Die freundlichen Lobbyisten von Google rufen seit heute die BürgerInnen auf, sich bei Bundestagsabgeordneten gegen das „Leistungsschutzrecht“ stark zu machen und mittlerweile gehen zahlreiche Mails in den Büros der Bundestagsabgeordneten in dieser Sache ein.

Bei den LINKEN MdBs rennen die AbsenderInnen offene Türen ein, sie haben sich klar gegen das geplante Gesetz gestellt. Petra Sitte hat entsprechend bereits zur Veröffentlichung Entwurfsfassung des geplanten Gesetzesdurch dei Bundesregierung vor drei Monaten in einer Presseerklärung geäußert.

Das Leistungsschutzrecht wird seit Jahren von den großen deutschen Verlagen gefordert, allen voran Axel Springer. Sie wollen unter anderem Geld von Google und Co., weil diese ihren NutzerInnen auf ihren Suchmaschinenseiten kleine Textausrisse aus Verlagspublikationen anzeigen und verdienen als Suchmaschinenanbieter auch Geld. Was bis hierhin vielleicht noch nachvollziehbar wirkt, wird aber absurd, wenn mensch genauer hinschaut:

  • Suchmaschinen und Co liefern den Verlagen je nach Statistik 40% und mehr der LeserInnen, führen ihnen also Kunden und damit potentielle Einnahmen zu.
  • Mit einem Wörtchen im Code der Homepages könnten Verlage verhindern, dass Suchmaschinen ihre Seiten finden und listen.
  • Die Texte, die Kern des Streit sind, sind bereits heute durch das Urheberrecht geschützt, die Leistung hinter den Texten ist vor allem eine urheberische. Urheberrechtsverletzungen können bereits heute geahndet werden. Verlagstypische Eigenleistungen wie das Layout der Homepages werden von Google und Co nicht übernommen bei der Suchmaschinenanzeige. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage würde also etwas schützen, was gar nicht von den Verlagen geleistet wird und bereits Schutz genießt.

Dazu kommt, dass die konkrete Ausformulierung des Gesetzentwurfs grottenschlecht ist und Unmengen Rechtsunsicherheiten beinhaltet. Das könnte daran liegen, dass selbst im Justizministerium nur wenige dieses Gesetz für sinnvoll halten und es absichtlich schlecht formuliert wurde. Andeutungen in diese Richtung kamen immer wieder aus dem Ministerium selbst.

Wie dem auch sei, nach aktueller Entwurfslage könnten nicht nur Google und Co, sondern auch hunderte anderer Internetangebote betroffen sein. Andersherum ist ebenfalls nicht klar definiert, wer alles das Leistungsschutzrecht künftig beanspruchen darf. Hier drohen massive Rechtsunsicherheiten und Klagewellen. DIE LINKE im Bundestag hat dazu gerade eine kleine Anfrage gestellt, um herauszufinden, wie bewusst dem Justizministerium all diese Rechtsunsicherheiten sind, und wen sie alles betreffen könnten.

Im Zweifel werden jede Menge spannender Inhalte im Netz nicht mehr verbreitet oder zu finden sein, wenn Springer und Co. ihr absurdes Recht geschenkt bekommen.

Nicht zuletzt ist das Leistungsschutzrecht selbst in der Koalition umstritten. Sowohl in CDU als auch FDP gibt es klare Gegner gegen das Vorhaben. Die anderen Oppositionsfraktionen lehnen es wie DIE LINKE geschlossen ab.

Kleiner formaler Hinweis noch zum Schluss: Google erweckt gegenüber den BürgerInnen den Eindruck, das Leistungsschutzrecht würde diese Woche abgestimmt. Es ist aber erst in der ersten Lesung. Es folgt dann die Befassung in den Bundestagsauschüssen und die abschließende zweite udn dritte Lesung mit der Abstimmung über das Gesetz. Es bleibt also noch etwas Zeit, die schwarz-gelben MdBs mit BürgerInnenanfragen umzustimmen.