In Berlin – und (H)alle dabei

Am 25. Mai wird ein neuer Stadtrat für Halle gewählt und damit werde ich nach spannenden zehn Jahren aus unserem Kommunalparlament ausscheiden. Wie ich schon während der letzten Gesamtmitgliederversammlung der LINKEN in Halle ausgeführt habe, hat das nichts mit einem plötzlichen Desinteresse an Stadtpolitik zu tun. Sicher, die Arbeit im Stadtrat ist oft anstrengend gewesen und gerade in letzter Zeit leider oft von Konflikten geprägt, die ein vernünftiges Arbeiten erschweren. Doch hätte ich sehr gern weiterhin direkt vor Ort für eine soziale und zukunftsgewandte Ausgestaltung Halles gestritten, wenn es zeitlich mit meinen Aufgaben im Bundestag vereinbar gewesen wäre. Dem ist leider nicht so.

Diese Kolumne möchte ich in Zukunft dafür nutzen, mich auch weiterhin in die Stadtpolitik einzubringen und, vor allem, um deutlich zu machen, dass meine politische Arbeit weiterhin sehr eng mit den Entwicklungen im Wahlkreis verknüpft ist.

Ein besonders gutes und aktuelles Beispiel für diesen Zusammenhang zwischen „Berliner Politik“ und Situation ist das sogenannte Kooperationsverbot im Bildungswesen. Im Jahr 2006 setzte die damalige Große Koalition gemeinsam mit einigen Bundesländern fest, dass Bildung, Forschung und Wissenschaft ausschließliche Aufgaben der Bundesländer seien. Seitdem hat sich der Bund mit seinem Geld und seinen Ideen aus diesen Bereichen herauszuhalten. Das hat ganz generell zur Folge, dass Ungleichgewichte zwischen reicheren und finanzschwächeren Bundesländern im Wissenschafts- und Bildungssektor vergrößert werden – im Übrigen entgegen dem Anspruch des Grundgesetzes, für gleichwertige Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet zu sorgen. Insgesamt ist die Finanzsituation von Ländern und Kommunen prekär, nicht wenige sind schlicht pleite. Wie wir gerade in Sachsen-Anhalt hautnah erleben müssen, werden die Bereiche Bildung und Wissenschaft in solchen Zeiten (angeblich) leerer Kassen als Melkkühe zur Sanierung des Haushaltes betrachtet, auch wenn sie nur einen kleinen Teil des Gesamthaushaltes ausmachen. Die 2009 beschlossene „Schuldenbremse“ verstärkt nur einen langfristigen Prozess des Kaputtsparens gerade durch die schwarz-rot geführten Bundesländer. Und der Bund? Anstatt sich wirklich an den Kosten der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben Bildung und Forschung zu beteiligen, zieht er sich mit Exzellenzinitiativen und einmaligen Programmen zur überfälligen Sanierung baufälliger Schulen und Hochschulen aus der Affäre. Die Zeche für diesen „Wettbewerbsföderalismus“ zahlen am Ende die Eltern und vor allem Schüler_innen und Studierende. Eine innovative, kooperative und zukunftsweisende Bildungs- und Hochschulpolitik sähe anders aus. Ohne die Landesregierung aus ihrer Verantwortung für das sich abzeichnende Desaster in der sachsen-anhaltinischen Hochschullandschaft zu entlassen: Der Bund trägt aktuell nichts Substantielles dazu bei, den Bundesländern bei der Sicherung der Schul- und Hochschulstandorte zu helfen.

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat vor wenigen Tagen einen Antrag eingebracht, um das Kooperationsverbot endlich wieder abzuschaffen. Wir werden sehen, ob sich die Abgeordneten der Regierungskoalition an ihre früheren Äußerungen zum Kooperationsverbot erinnern werden (es sei nur an Frank Walter Steinmeier erinnert, der es schon 2012 auf den Punkt brachte: „Das Kooperationsverbot ist Blödsinn, es muss weg“). Auch dem Hochschul- und Wissenschaftsstandort Halle wäre damit sehr geholfen.