Kommentar zur Ad-hoc-Empfehlung des Ethikrats in Sachen Suizidbeihilfe

Die gestern vom Deutschen Ethikrat beschlossene Ad-hoc-Stellungnahme (Link zum PDF) zur Suizidbeihilfe gibt wichtige Hinweise zum dringend notwendigen Ausbau der Hospiz- und Palliativmedizin sowie den Ausbau der Suizidprävention. Die Empfehlungen zur aktuellen Diskussion zu gesetzlichen Neuregelungen der Suizidbeihilfe erscheinen dagegen widersprüchlich, so Petra Sitte, Mitinitiatorin einen Positionspapiers (Link zum PDF), das Suizidbeihilfe auch künftig erlaubt lassen will.

Sitte weiter: Während die Eingangsaussage der Empfehlung ist, die geltende Regelung, nach der Suizidbeihilfe erlaubt ist, im Kern nicht anzutasten, will die Mehrheit des Rats die Suizidbeihilfe doch deutlich eingeschränkt sehen.

Regelungen, die Suizidbeihilfe in bestimmen Fällen oder nach bestimmten Kriterien explizit zu erlauben, werden abgelehnt. Den Ärztekammern wird empfohlen, einerseits den Grundsatz beizubehalten, Suizidbeihilfe nicht zum Aufgabengebiet der Medizin zu zählen. Andererseits soll genau diese Beihilfe als Gewissensentscheidung der Ärztin oder des Arztes doch respektiert werden.

Ich glaube, hier braucht es mehr Mut zur Klarheit. Die ambivalente Haltung, die aus diesem Teil der Empfehlung herauszulesen ist, hilft weder Ärzten noch sterbewilligen Patienten. Sie verlegt die Entscheidung über Suizidbeihilfe hin zum einzelnen Arzt, zur einzelnen Ärztin. Diesen wird so eine individuelle Verantwortung aufgebürdet, statt sie in der moralisch hoch diffizilen Frage hinreichend zu schützen.

Auch fehlt der Ad-hoc-Stellungnahme ein Hinweis, dass sich der Ethikrat mit den Vorstellungen der Bevölkerung zur Sterbehilfe auseinandergesetzt hat. Dass die Mehrheit der Menschen Suizidbeihilfe, ja sogar aktive Sterbehilfe befürwortet, finden nicht einmal als Abwägung Eingang in das Papier.

Die Grundaussage der Ethikrat-Empfehlung betont, dass die derzeit erlaubte Suizidbeihilfe im Einklang mit den Prinzipien eines freiheitlichen Verfassungsstaates stehe. Kombiniert mit der Mehrheitsmeinung der Bevölkerung und der politischen Fürsorgepflicht, das Thema Suizidbeihilfe nicht allein auf einzelne Ärztinnen und Ärzte abzuwälzen, bedeutet das für mich: Suizidbeihilfe muss erlaubt bleiben, sie muss freiwillig und deshalb auch Vereinen möglich sein. Diese Vereine brauchen klare Regeln und Transparenzpflichten und dürfen keinen Profit aus ihrer Arbeit schlagen.