Antrag zur Gleichstellung von E-Books im Urheberrecht

Zum Welttag des Buches und des Urheberrechtes am 23. April 2015 stellten wir den Entwurf eines Antrages zur öffentlichen Debatte online.

Bis zum 20. Mai 2015 konnte unser Antrag  „Verleihbarkeit von digitalen Medien entsprechend analoger Werke in öffentlichen Bibliotheken“ kommentiert werden. Die Debattenfrist ist erreicht und wir wollen hier ein kurzes Resümee ziehen:

Neben positiven Feedbacks gab es auch Kritik:

Kritisiert wurde grundsätzlich die Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes auf E-Books, mit der Begründung, das ein wesentlicher Unterschied zwischen immateriellen und materiellen Gütern bestehe. Eine Gleichbehandlung in einem Ausnahmefall – wie eben den E-Books – wäre ein Schritt genau in die falsche Richtung.

Statt den E-Book Verleih von Bibliotheken zu fördern, sei eine zentrale Anlaufstelle für E-Books im Internet ausreichend, entsprechend der schon bestehenden E-Book-Anbieterplattformen.

Konkret wird die Reduzierung urheberrechtlicher Schutzfristen gefordert, der Aufbau eines einheitlichen, zentralen Bestandes aus gemeinfreien und frei lizensierten Werken, die Bereitstellung von Geldern für die Entwicklung von Software, Verleih als Aufgabe nur kommerzieller Anbieter und neue, weitreichende Schrankenbestimmungen für das Urheberrecht.

DIE LINKE fordert schon seit Jahren eine weitgehende Reform des bestehenden Urheberrechts. Schauen wir konkret auf die einzelnen Forderungen, zeigt sich, dass die Differenz zwischen den Positionen gar nicht so groß ist:

Beispiel Schutzfristen: wir propagieren schon lange den Grundsatz: „So lange wie nötig, so kurz wie möglich“. Das an diesem Punkt auch internationale Abkommen betroffen sind, ist richtig – aber auch kleinere Lösungen sind ein Schritt in die richtige Richtung!

Beispiel Schrankenbestimmungen: wir setzen uns für einen freien und ungehinderten Zugang zu Information und Wissen für alle ein. Gerade im Bildungs- und Wissenschaftsbereich fordern wir seit Jahren Open Access-Regelungen.

Der kommerziellen Nutzung wollen wir Verleih-Modelle allerdings nicht überlassen. Wir finden es richtig, dass Öffentliche Bibliotheken als steuerfinanzierte Einrichtungen den Auftrag haben einen niedrigschwelligen und von Einkommen, Alter, Geschlecht oder Behinderung unabhängigen Zugang zu Information, Kultur und Wissen für alle Bürgerinnen und Bürger anzubieten. So bieten sie gerade Menschen mit niedrigem Einkommen die Möglichkeit am öffentlichen und kulturellen Leben teilzunehmen.

Wir möchten uns bei allen, die sich an der Debatte mit Beiträgen beteiligt haben, herzlich bedanken!

Der Antrag wird nun seinen Weg durch das parlamentarische Verfahren gehen, die erste Lesung im Plenum findet in der letzten Sitzungswoche (29.06 – 03.07.2015) vor der Sommerpause statt.