Digitale Güter und Verbraucherschutz

TOP 17) Beratung der Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Nutzungsrechte digitaler Güter für Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern“, Drucksache 18/11416 und „Mehr Transparenz und Klarheit bei Buchungs- und Vergleichsportalen schaffen“, Drucksache 18/10043

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Es soll hier noch Kollegen bzw. Abgeordnete geben, die sich gut daran erinnern, als Henne Gensfleisch zum Gutenberg den Buchdruck mit beweglichen Lettern erfand. Zu seiner Zeit war die Vervielfältigung von Texten revolutionär und hatte bedeutenden kulturellen Einfluss auf die Kommunikation und auf die Informationswege. Mit nur einer Vorlage konnte man damals schnell und mit niedrigen Kosten Tausende Exemplare herstellen und weitergeben.

Sechs Jahrhunderte später reden wir nun wieder über einen demokratischen und partizipativen Umgang mit kulturellen, diesmal digitalen Gütern. Digitale Güter wie elektronische Bücher, Musikdateien, Fotografien, Texte und Software sind im Unterschied zu körperlichen Gütern nicht einfach öffentlich verleih- oder tauschbar, zu vererben oder weiterzuverkaufen. Es war schon die Rede davon. Was für den einen oder die andere private Anwenderin ärgerlich ist, wird für öffentliche Bibliotheken richtig kompliziert. Viele Lesende fragen elektronische Bücher immer stärker nach. Doch die rechtlichen und finanziellen Hürden für die elektronische Ausleihe sind immer höher geworden. Es können nur diejenigen elektronischen Bücher zur Ausleihe angeboten werden, für die der Verlag mit der jeweiligen Bibliothek einen Lizenzvertrag ausgehandelt hat.

Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ hat damals die Handlungsempfehlung ausgesprochen, neben einer höheren Grundfinanzierung der Bibliotheken stärker als bislang digitale Medien zur Nutzung bereitzustellen und deren Verleihbarkeit entsprechend analoger Werke sicherzustellen.

(Beifall bei der LINKEN – Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr gute Forderung!)

– Na ja, da waren wir ja auch dabei. – Auch wenn der EuGH in seinem Urteil vom November 2016 entschieden hat, dass die Regeln für das Ausleihen von Büchern grundsätzlich auch für E-Books gelten sollen, braucht es eine gesetzliche Klarstellung im Urheberrecht, um öffentliche Bibliotheken zukunftsfähig zu machen und sie in die Lage zu versetzen, ihren Nutzerinnen und Nutzern ein aktuelles E-Book-Angebot anzubieten und das zu einem fairen Preis und fairen Lizenzkonditionen.

Meine Fraktion hat dies bereits vor zwei Jahren – übrigens vor fast genau zwei Jahre – in einem Antrag zur Sicherstellung der Verleihbarkeit digitaler Medien entsprechend analoger Werke in öffentlichen Bibliotheken konkretisiert.

(Beifall bei der LINKEN)

Zudem würde aber auch eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke Studierenden, Forschenden, Schülerinnen und Schülern erleichtern, publizierte Werke für den nichtgewerblichen, für den wissenschaftlichen Gebrauch genehmigungsfrei und ohne Einschränkung zu nutzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich warte auf den Referentenentwurf zu § 52a Urheberrechtsgesetz. Dort könnten wir endlich alles klären.

(Beifall bei der LINKEN)

Ganz grundsätzlich sind wir der Meinung, dass digitales Secondhand, also der temporäre Verleih oder der Weiterverkauf, möglich sein muss.

Auf den zweiten Antrag, zu dem Renate Künast als Erste gesprochen hat, möchte nur kurz eingehen. Zu Recht wird in diesem Antrag auf die Studie der EU-Kommission aus dem Jahr 2014 verwiesen. Fast zwei Drittel der Verbraucherinnen und Verbraucher hatten bereits Probleme bei der Nutzung von Vergleichsplattformen, meist verursacht durch unvollständige Information. Wenn man nicht wahrnehmen kann, dass ein Portal bestimmte Anbieter durch eine Provision bevorzugt, wird eine Neutralität nur vorgespiegelt, die tatsächlich gar nicht gegeben ist.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das Gleiche gilt natürlich, wenn es sich bei dem Angebot um ungekennzeichnete Werbung handelt. Hierfür klare Kriterien zu schaffen, wäre ein ganz wichtiger Schritt, um Kundinnen und Kunden vor Fehlentscheidungen zugunsten der Anbieter zu schützen. Wir unterstützen daher den Antrag, den Sie dazu gestellt haben.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)