Zur Barrierefreiheit von neuen Bauvorhaben in der Stadt - von Ute Haupt (Stadträtin)
Gesetze zur Durchsetzung der Barrierefreiheit gibt es inzwischen viele. Und dennoch zeigt sich im täglichen Leben, dass die Herstellung der umfassenden Barrierefreiheit in sämtlichen Bereichen, um die Teilhabe aller Menschen zu gewährleisten, noch nicht umgesetzt ist. Auch in unserer Stadt sind durchaus Mängel dieser Art existent, wie eine Begehung des Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschusses im Sommer letzten Jahres in der Innenstadt bewies. Fakt ist, dass nicht alle Mängel im Nachhinein durch die Stadtverwaltung beseitigt werden können und vor allem nicht an allen öffentlich zugänglichen Gebäuden.
Aber wir können als Stadtrat unsere Aufgabe der Kontrolle und der Prävention ernst nehmen. Unsere Fraktion reichte im Stadtrat im vergangenen Jahr einen Antrag ein, der die Durchsetzung der Barrierefreiheit für jedes Bauvorhaben kontrollierbar fordert. Wir sehen dieses Vorhaben z. B. mit der Nachweisführung der Bauherren, dass die Prüfung der Barrierefreiheit umgesetzt wurde und diese sichtbar auf jeder relevanten Vorlage des Stadtrates zu erfolgen hat, als eine Möglichkeit an. Gleichzeitig haben wir mit unserem Antrag eingefordert, dass bei jeder Bauabnahme der Behindertenbeauftragte der Stadt Halle (Saale) und/oder ein von ihm benannter Vertreter einzuladen ist. Im Stadtrat wurde dieser Antrag in die entsprechenden Ausschüsse verwiesen. Eine gemeinsame Sitzung des Planungs- und des Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungs- ausschusses fand zu dieser Thematik statt.
In dieser ersten Beratung war deutlich zu erkennen, dass es unterschiedliche Positionen zu dem Antrag gab. Zum einen wurde die Meinung vertreten, dass der Beschlussvorschlag unserer Fraktion bereits gelebte Praxis ist, weil die gesetzlichen Verpflichtungen ja eingehalten werden müssen, andere Meinungen vertraten die Auffassung, dass z. B. die Möglichkeit der Ausnahmeregelungen in der Landesbauordnung, die es erlauben von Grundsätzen der Barrierefreiheit abzuweichen, eingeschränkt werden kann und muss.
Übrigens hat die Stadt Magdeburg eine Behindertenfreundlichkeitsprüfung innerhalb der Stadt Magdeburg bereits im Jahr 2003 als Dienstanweisung des Oberbürgermeisters der Stadt eingeführt. Im Ergebnis der ersten gemeinsamen Sitzung beider o. g. Ausschüsse des Stadtrates wurde vereinbart, dass eine zeitweilige Arbeitsgruppe gegründet wird, die an einem ganz konkreten Bauvorhaben der Stadt die Durchsetzung der Barrierefreiheit nachvollzieht. Am 9. März 2011 wird sich diese Arbeitsgruppe das erste Mal treffen.
Eingeladen sind Vertreter aller Fraktionen im Stadtrat, alle Behindertenverbände, Vertreter der Verwaltung (u. a. aus den Bereichen Planung, Verkehr, Denkmalschutz), der Behinderten- beauftragte, Vertreter der HAVAG u.a.m.
Am konkreten Beispiel des geplanten Bauvorhabens „Umbau Große Ulrichstraße zwischen nt und UNIRing/ Moritzburg“ wird diskutiert werden, wie alle Belange der verschiedensten Vertreter und Ämter koordiniert undeine praktikable Lösung gefunden werden kann. Anhand dieses konkreten Beispiels könnten dann – modellhaft – Lösungswege für die Durchsetzung der Barrierefreiheit an allen kommunalen Bauvorhaben der Stadt gefunden werden. In diesem Sinne gehen wir auch offen mit einer inhaltlichen Veränderung bzw. Erweiterung unseres Antrages um.