Dr. Petra Sitte

Forschungs- und technologiepolitische Sprecherin;
Stellvertretende Vorsitzende und Arbeitskreisleiterin


 

 

 

 

26.08.2010 – Sabine Zimmermann

 

 

 

Westerwelles Legende vom faulen Erwerbslosen widerlegt

 

 

 

"Wieder einmal ist die Legende vom angeblich faulen Erwerbslosen widerlegt. Die vor einiger Zeit betriebene Sozialhetze von Westerwelle & Co. ist durch harte Fakten entkräftet", kommentiert Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE den neuesten Befund des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), wonach Hartz-IV-Bezieher arbeiten, an Fördermaßnahmen teilnehmen oder sinnvollen gesellschaftlichen Tätigkeiten, meist im Umfeld der Familie nachgehen. Zimmermann weiter:



"Der IAB-Bericht zeigt auch das Bedürfnis nach regulärer Arbeit. Er ist ein Handlungsauftrag an die Politik, mehr reguläre und gute Arbeitsplätze zu schaffen. Die Merkel-Regierung betreibt mit ihrem Sparpaket das Gegenteil. Kürzungen bei der Weiterbildung und öffentlich geförderten Beschäftigung vernichten Beschäftigungschancen. Es fehlt ein staatliches Konjunkturprogramm für mehr Arbeitsplätze. Die Herbstproteste der Gewerkschaften und Sozialverbände sind wichtig, um gemeinsam Druck für eine andere Politik zu machen."

 

 

 


 

 

 

 

19.08.2010 – Yvonne Ploetz

 

 

Sanktionspraxis forciert Jugendarmut

 

 

„Die Bundesregierung leistet sich fahrlässig Inseln der Armut in einem Meer von Wohlstand. Die Jugendarmut in Deutschland ist mit 19 Prozent erschreckend hoch. Und die Hartz IV-Sanktionspraxis stürzt junge Hilfebedürftige noch weiter in Not“, so Yvonne Ploetz zur Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage nach der Grundsicherung für junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren. Die Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE weiter:



„Rund 900 000 junge Menschen waren 2009 auf staatliche Hilfe in Form von Hartz IV angewiesen. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 78.558 Sanktionen gegen die 15- bis 25-Jährigen ausgesprochen. Dem Regelsatz von 287 Euro stand ein durchschnittlicher Sanktionsbetrag von 269 Euro gegenüber. Viele waren auf Lebensmittelgutscheine angewiesen. Allein im Zeitraum von September bis Dezember wurden 9.927 Gutscheine an Jugendliche ausgegeben.



Auch werden die unter 25-jährigen ALG-II-Empfänger, die gegen ihre Verpflichtungen verstoßen, besonders scharf sanktioniert. So können die Leistungen bei Verstoß gegen Anordnungen der Arbeitsverwaltung ab sofort um 100 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Beim zweiten „Vergehen“ betrifft die Kürzung auch die Heizkosten und die Miete. Mit dieser Sanktionspraxis forciert die Bundesregierung die Jugendarmut, statt sie aktiv zu bekämpfen.“

 

 

 

 


 

 

 

 

03.08.2010 – Klaus Ernst

 

 

Armut mit Ankündigung

 

 

„Statt der seit langem notwendigen Anhebung der Regelsätze betreibt die Bundesregierung Armut mit Ankündigung“, so Klaus Ernst, Vorsitzender der Partei DIE LINKE und Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE zur aktuellen Diskussion um die Entwicklung der Hartz IV-Regelsätze, die nach dem Haushaltsentwurf für 2010 um drei Milliarden Euro gekürzt werden sollen. Ernst weiter:



„Die Abschaffung der Rentenbeiträge und die Kürzung des Elterngelds für Hartz IV-Beziehende machen deutlich: die Regierung kürzt, während Vermögende geschont werden.



Die öffentlichen Äußerungen der Ministerin von der Leyen bestärken den Eindruck, dass die Regierung dem Auftrag des Verfassungsgerichts nicht gerecht werden will. Dies ginge nur über eine deutliche Leistungserhöhung auf etwa 500 Euro, wenn man alle Vorgaben des Gerichts sachgerecht umsetzen wollte. DIE LINKE wird einem neuerlichen Verfassungsbruch nicht tatenlos zusehen.



Gleichzeit zu einer Anhebung des Hartz IV-Regelsatzes muss ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 10 Euro eingeführt werden. Es ist zynisch und verlogen, wenn Politiker auf das "Lohnabstandsgebot" verweisen, um den Regelsatz niedrig zu halten, und gleichzeitig den Mindestlohn verhindern."

 

 

 

 

 


 

 

 

 

02.08.2010 – Katja Kipping

 

 

Regierung steuert bei Hartz IV auf erneuten Verfassungsbruch zu

 


"Die Bundesregierung steuert mit der geplanten Hartz IV-Reform geradewegs auf den nächsten Verfassungsbruch zu", stellt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, fest. "Mehr und mehr erhärtet sich der Verdacht, dass Schwarz-Gelb wie zuvor schon Rot-Grün die Berechnung der Regelsätze in verfassungswidriger Weise manipulieren will. Warum sonst sollte sie Abgeordneten jede Auskunft darüber verweigern, wie die Berechnung erfolgen soll? Ein weiteres Indiz sind die bislang geheimen Berechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts missachten." Katja Kipping weiter:



"Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Ausgestaltung des Grundrechts auf ein Existenz- und Teilhabeminimum darf nicht der Willkür einiger Politiker überlassen werden. Auch mit einem Regelsatz von 400 Euro im Monat wird die Armut in Deutschland weiter zementiert. Notwendig ist eine deutliche Erhöhung der Regelleistung auf mindestens 500 Euro im Monat. Das ergibt sich aus den Maßgaben des Gerichts, bei der Ermittlung der Regelleistungen Zirkelschlüsse zu vermeiden, auf nicht sachgerechte Abschläge zu verzichten und die jährlichen Anpassungen sachgerecht vorzunehmen. Ebenso steht infolge des Urteils die Abschaffung der Sanktionen, der Bedarfsgemeinschaftsregelung und der verdeckten Armut auf der Tagesordnung. DIE LINKE wird sich zudem dafür einsetzen, dass eine unabhängige Kommission mit der Ausgestaltung des Grundrechts auf ein Existenz- und Teilhabeminimum betraut wird."

 

 

 

 

 


 

 

 

 

01.08.2010 – Katja Kipping

 

 

Bundesregierung reagiert auf Urteil zu Hartz IV planlos und mit Vertuschung

 

 

„Der ‚Spiegel’ meldet, dass das Bundesarbeitsministerium plane, die Regelleistungsfortschreibung für Erwachsene, die sich bisher verfassungswidrig an der Entwicklung des Rentenwerts orientierte, neu zu gestalten. Nunmehr sollen die Entwicklung der Nettolöhne und der Inflation hälftig Maßstab der jährlichen Anpassung sein. Nach Spiegel-Informationen läge der Regelsatz nach der vom BMAS geplanten Fortschreibungsmethode der Regelleistungen bereits bei 400 Euro.“ Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, erklärt dazu:



„Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelleistungen bei Hartz IV werden zwei mögliche Anpassungskriterien genannt: Preisentwicklung und Angaben aus der laufenden Wirtschaftsrechnung zu den Einnahmen und Ausgaben von Haushalten. Außerdem wird darauf verwiesen, dass für die Bildung der Regelleistung das zur Verfügung stehende Nettoeinkommen (nicht Nettolohn) und die Preisentwicklung maßgeblich seien. Statt, wie vom Urteil verlangt, die Regelleistungen transparent zu bestimmen, wird von der Bundesregierung kräftig vertuscht, werden im Hintergrund die Weichen gestellt. In Antworten auf Anfragen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden keine Aussagen über die Methoden der Neubestimmung und Fortschreibung der Regelleistung gemacht, was dann auch Vorwürfen der Manipulation reichlich Nahrung gibt.


Nicht nur Vertuschung, sondern auch Planlosigkeit bestimmen das Handeln der Bundesregierung hinsichtlich dem Urteil zu einem sozialen Grundrecht: In ihrer Haushaltsplanung sind keinerlei Mittel für Regelleistungserhöhungen bei Erwachsenen vorgesehen. Die kursierende Höhe der Fortschreibung auf 400 Euro verweist aber darauf, dass die Regelleistung weit über der bisherigen Höhe liegen muss, also weitere Mehrausgaben nötig sind. Dabei fehlen noch die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Änderungen bei der Regelleistungsbestimmung, die eine weitere Erhöhung der Regelleistung und noch weitere Mehrausgaben nach sich ziehen: so z. B. der Ausschluss der Grundsicherungsbeziehenden und verdeckt Armer aus der Bezugsgruppe und die Überprüfung der bisherigen Abschläge. Außerdem steht nach dem Urteil die gesamte Bedarfsgemeinschafts- und Sanktionsregelung bei Hartz IV zur Disposition, was ebenfalls auf weitere Mehrausgaben schließen lässt.“

 

 

 

 

 


 

 

 

 

26.07.2010 – Sabine Zimmermann

 

 

 

Chaos-System Hartz IV abschaffen

 

 

"Hartz IV ist und bleibt ein chaotisches System, das die Betroffenen drangsaliert und demütigt, von niemandem mehr durchschaut wird und zu einer Klageexplosion an den Sozialgerichten geführt hat. Auf die neuen Zahlen zu falschen Hartz IV-Bescheiden kann es nur eine Antwort geben: Hartz IV endlich abschaffen", kommentiert Sabine Zimmermann Berichte über massenweise falsche Hartz IV-Bescheide und Widersprüche gegen Bescheide der Grundsicherungsstellen. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

 



"Falsche Bescheide, Widersprüche und Klagen gehören seit Einführung von Hartz IV zum Alltag von ARGEn und Optionskommunen. Die aktuellen Zahlen verdeutlichen noch einmal das Kernproblem: Aufgrund der Kompliziertheit ist das Hartz-System für die Betroffenen und die Beschäftigten in den Grundsicherungsstellen gleichermaßen undurchsichtig. Die diversen Gesetzesänderungen der verschiedenen Bundesregierungen haben diesen Murks nur verschlimmert.



Die große Zahl der falschen Bescheide ist ein hausgemachtes Problem, das die rot-grüne Bundesregierung 2004 offenbar bewusst in Kauf genommen hat. Das Gesetz wurde durch die Instanzen gepeitscht. Ausreichend Zeit zur Qualifizierung des Personals, das aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit, der Kommunen, der Telekom und externen Einstellungen bunt zusammengewürfelt wurde, gab es nicht. Die Beschäftigten in den ARGEn geben ohne Zweifel ihr Bestes, dem Chaos Herr zu werden. Konterkariert wird dies jedoch von der unseligen Befristung ihrer Beschäftigungsverhältnisse, die jegliche Kontinuität zunichte macht. Das schlimmste ist aber, dass all das auf dem Rücken der Schwächsten in der Gesellschaft ausgetragen wird."

 

 

 


 

 

 

 

23.07.2010 – Katrin Kunert

 

 

Finanzkrise der Kommunen nicht auf Kosten von Hartz IV-Beziehenden lösen

 

 

"Eine Entlastung der Kommunalhaushalte auf Kosten der Ärmsten in Städten, Gemeinden und Landkreisen ist menschenverachtend. Derartige Pläne lehne ich kategorisch ab", so die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Katrin Kunert, zu den Plänen der Bundesregierung, bei den Wohnkosten für Hartz IV-Beziehende weitere Einsparungen vorzunehmen. "Es kann nicht sein, dass die Ärmsten zu Wohnnomaden gemacht werden, die nach Kassenlage in immer kleinere Quartiere gedrängt werden." Kunert weiter:



"Der Bund ist nicht bereit, sich angemessen an der Finanzierung der Wohnkosten für Hartz IV-Beziehende zu beteiligen. Seit Jahren zieht er sich aus der Finanzierung der Wohnkosten zurück. Betrug der Bundesanteil im Jahr 2007 noch 4,36 Milliarden Euro (31,8 Prozent der Gesamtkosten), so soll er für das Jahr 2010 nur noch 3,7 Milliarden Euro (23,6 Prozent) betragen. Der Bundesrat hatte sich dagegen ausgesprochen und am 18. Dezember 2009 den Vermittlungsausschuss angerufen. Eine Einigung wurde bis dato nicht erreicht.

Jetzt versucht die Bundesregierung erneut, das Problem zu Lasten der Hartz IV-Beziehenden zu lösen. Das Risiko sozialer Segregation und Isolation wird steigen, räumt selbst die AG Standards der Gemeindefinanzkommission zur Absenkung der Standards bei den Wohnkosten ein. Die erhoffte Entlastung der Kommunen wird nicht eintreten, denn anstelle der Wohnkosten werden neue Kosten entstehen, wenn der soziale Friede in den Städten und Gemeinden gewahrt werden soll. Eine Entlastung wird auch deshalb nicht eintreten, weil es in den Kommunen kaum 25-Quadratmeter-Wohnungen gibt.



Die Kommunen brauchen endlich eine solide Finanzausstattung, damit die Einwohnerinnen und Einwohner ein würdevolles Leben führen können, wozu auch eine menschenwürdige Wohnung gehört. DIE LINKE fordert eine Neuordnung der Finanzen zwischen Bund, Ländern und Kommunen mit dem Ziel, die strukturelle Schieflage der kommunalen Finanzausstattung nachhaltig zu überwinden und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherzustellen. Die Gewerbesteuer muss zu einer Gemeindewirtschaftssteuer weiterentwickelt werden."

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

27.05.2010 – Katja Kipping

 

 

Hartz IV macht krank

 

 

Einer Studie der Techniker-Krankenkasse zufolge ist es nicht zuletzt die Angst vor Hartz IV, die dazu führt, dass Erwerbslose immer häufiger krank sind. Dazu erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Katja Kipping:


„Die Studie belegt: Die beste Gesundheitsreform wäre die Abschaffung von Hartz IV.“

 

 

 

 

 


 

 

 

 

25.05.2010 – Sabine Zimmermann

 

 

Unerträgliches Gezerre um Jobcenter

 

 

"Das ewige Hin- und Her zwischen Union und SPD bezüglich der Jobcenter ist nicht mehr zu ertragen“, erklärt Sabine Zimmermann anlässlich der jüngsten Berichte über den anscheinend ungeklärten Erhalt der Jobcenter. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:



„6,5 Millionen Hartz IV-Beziehende warten seit über zwei Jahren vergebens auf eine ordentliche Reform der Arbeitsverwaltung. Dahingegen einigten sich Bundesregierung und Bundesrat in nur einer Woche auf ein 148-Milliarden-Euro-Rettungspaket, maßgeblich zu Gunsten der Banken und, wie zu befürchten ist, auch der Spekulanten. Das spricht Bände darüber, welche Prioritäten die Politik derzeit setzt.



DIE LINKE hat klare Forderungen gestellt: Eine bundesweit einheitliche Vermittlung, Betreuung und Förderung aller Erwerbslosen. Das setzt eine einheitliche Organisation voraus. Die Bundesagentur für Arbeit ist dementsprechend zu reformieren: Sie muss wieder einen sozialpolitischen Auftrag wahrnehmen. Hätten Union und SPD dies zum Maßstab ihres Handelns gemacht, gäbe es längst eine Lösung.“

 

 

 

 

 



 

 

 

19.05.2010 – Fraktion DIE LINKE.

 

 

Betroffene und Experten werden ignoriert

 

 
Fachleute kritisierten auf einer öffentlichen Anhörung im Bundestag

die intransparente Hartz-IV-Politik der Bundesregierung

 



Von Fabian Lambeck



Wie soll die vom Bundesverfassungsgericht geforderte transparente Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze umgesetzt werden?

 

In einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales kritisierten Experten aus Sozialverbänden auch die Geheimniskrämerei der Regierung.

 



Seit dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar dieses Jahres steht die Bundesregierung unter Druck. Die Karlsruher Richter setzten dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Dezember – dann muss die Berechnung der Regelsätze in einem »transparenten und sachgerechten Verfahren« erfolgen. Besonders bei Kindern müsse sich die neue Berechnung stärker an der Realität orientieren, so der damalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier. Bislang legte man die Sätze in einem kaum nachvollziehbaren Verfahren fest. Wie die geforderte Neuberechnung erfolgen soll, ist derzeit noch völlig unklar. Die Bundesregierung spielt auf Zeit. Im zuständigen Bundesarbeitsministerium heißt es, man müsse zuerst die Ergebnisse der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) abwarten. Die im Fünf-Jahres-Turnus in 60 000 Haushalten erhobenen EVS-Daten dienen als Grundlage für die fragwürdige Regelsatzfestsetzung. Dabei orientiert man sich am Ausgabeverhalten der ärmsten 20 Prozent der Bevölkerung, die nicht Hartz IV beziehen. Darunter sind allerdings viele verdeckte Arme, die so wenig verdienen, dass ihnen eigentlich Sozialleistungen zustünden. Deshalb ziehe diese Fixierung auf die EVS »Zirkelschlüsse« nach sich, wie Matthias Birkholz (LINKE) in der Bundestags-Anhörung am Montag kritisierte.



Der Grünen-Abgeordnete Markus Kurth wollte von den anwesenden Experten wissen, ob es eine Möglichkeit gebe, die verdeckte Armut aus den EVS-Daten herauszurechnen. Die Wirtschaftswissenschaftlerin Irene Becker empfahl, »individuelle Armutsgrenzen zu ziehen«. So sollten nur die unteren 20 Prozent berücksichtigt werden, die über dieser Einkommensgrenze liegen. Dabei krankt das EVS-Modell an einem grundsätzlichen Defizit: Es berücksichtigt nicht den speziellen Bedarf von Kindern, wie Anette Stuckmeier vom Statistischen Bundesamt einräumte. Man könne den an der EVS teilnehmenden Haushalten nicht zumuten, die Verbraucherdaten der Kinder extra zu erfassen, so Stuckmeier. Wenig Begeisterung zeigten die Fachleute für die Pläne von Union und FDP, die von Karlsruhe geforderten höheren Leistungen für Kinder mit Sachleistungen wie etwa Bildungsgutscheinen zu erbringen. So betonte Dietrich Engels vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik, der Verwaltungsaufwand für die Ausgabe verschiedener Gutscheine sei zu hoch. Auch der Kinderschutzbund sah »keinen Grund, zu einem Sachleistungsprinzip zu kommen«. Geldleistungen müssten weiterhin Vorrang haben.



Einig waren sich die Experten in ihrer Kritik an der Bundesregierung. Mehrmals wurde am Montag gefordert, das Bundesarbeitsministerium solle Experten von Betroffenenorganisationen, Wohlfahrtsverbänden sowie der Kommunalen Spitzenverbände in die Neuberechnung der Kinderregelsätze einbinden. Auch die Ausschussvorsitzende Katja Kipping (LINKE) kritisierte, dass die Regierung »ohne erkennbare Einbeziehung von Expertise oder Betroffenen« an einer gesetzlichen Grundlage zur Ermittlung des soziokulturellen Existenzminimums arbeite. Am heutigen Mittwoch befasst sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales erneut mit dem Thema.



Neues Deutschland, 19. Mai 2010

 

 

 

 

 





 

 

 

 

19.04.2010 – Katja Kipping

 

 

 

Sanktionswahn auf Schülerinnen und Schüler ausgeweitet

 

 

Im Jobcenter Cuxhaven wird Schülerinnen und Schülern aus Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften mit Sanktionen gedroht, wenn sie der Vorladung zu einer Berufsberatung im Jobcenter ein Jahr vor Schulabschluss nicht Folge leisten. Die Bundesregierung befürwortet diese Praxis, wie aus ihrer Antwort auf eine schriftliche Frage von Katja Kipping mitteilt. Darin heißt es, es sei "das Vorgehen des Jobcenters Cuxhaven nicht zu beanstanden, bereits rechtzeitig vor Ablauf des Schuljahres die Schülerinnen und Schüler einzuladen. Die Einladungen erfolgten mit Rechtsfolgebelehrung, da zum Zwecke der Berufsberatung eine allgemeine Meldepflicht besteht. Sofern eine Meldetermin ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen wurde, tritt eine Sanktion nach § 31 Abs. 2 SGB II ein." Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, erklärt dazu:

 


"Die Bundesregierung befürwortet die Ausweitung des Sanktionswahns auf Schülerinnen und Schüler in Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften. Offenbar sollen junge Menschen aus von Hartz IV betroffenen Familien rechtzeitig mit dem Repressionsinstrument der Leistungskürzung gefügig gemacht und gegenüber anderen Jugendlichen stigmatisiert werden. Mit gutem Grund lehnt DIE LINKE Sanktionen grundsätzlich ab und fordert die Streichung der grundrechtswidrigen Sanktionsparagrafen im SGB II."

 

 

 



 

 

 

 16.04.2010 – Fraktion DIE LINKE.

 

 

 Hartz IV: Ein Mann klagt an

 

 

 

Dass Hartz IV verfassungswidrig ist, davon war Thomas Kallay von Anfang an überzeugt. Fünf Jahre lang klagte er sich durch alle Instanzen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts empfindet er als Enttäuschung.



Der nachfolgende Artikel erscheint am 19. April in der gedruckten 17. Ausgabe der Fraktionszeitung KLAR.



Den 20. Oktober 2009 wird der 47-jährige Thomas Kallay aus dem nordhessischen Eschwege nie vergessen. Es ist der Tag, an dem er vor Deutschlands höchstem Gericht das vortragen durfte, wovon er schon immer überzeugt war: Dass Hartz IV zum Leben nicht ausreicht. Fünf Jahre lang hat er für diesen Tag gekämpft – so lange dauerte der Weg durch alle Instanzen. Nun steht er vor dem Gerichtsgebäude in Karlsruhe. Polizisten patrouillieren mit Maschinengewehren, TV-Teams lungern an jeder Ecke. Ein Gerichtsdiener geleitet Thomas Kallay schließlich an seinen Platz in der ersten Reihe, ihm gegenüber thronen Deutschlands höchste Richter.



Thomas Kallay kennt sich gut aus mit Hartz IV. Eine chronische Krankheit beendete im Jahr 1998 seine mehr als zwanzigjährige Arbeit als Fachjournalist und Computertechniker und zwang ihn in die Erwerbslosigkeit. Nur ein Jahr später tritt er der Erwerbsloseninitiative „ARCA soziales Netzwerk“ bei, macht sich kundig in Sozialrecht. Als er im Jahr 2004 das erste Mal von den Hartz-Gesetzen hört, recherchiert er im Internet, befragt Rechtsanwälte.



Noch bevor die Hartz-Gesetze im Jahr 2005 in Kraft treten, klagt er vor dem Sozialgericht Kassel. Doch die Klage bleibt zunächst jahrelang liegen, wird dann zurückgewiesen. In dieser Zeit empfängt Kallay fast täglich Menschen in seiner Wohnung, die an Hartz IV verzweifeln. Er berät sie und hilft, Widersprüche zu formulieren, leistet Beistand. Nach solchen Gesprächen kann er nachts oft nicht schlafen. „Da kocht die Wut hoch“, erinnert er sich. Schließlich wird im Oktober 2008 seine Klage gegen Hartz IV doch noch vor dem Landessozialgericht Darmstadt verhandelt und an das Bundesverfassungsgericht überwiesen.



Nun sitzt Thomas Kallay dort. Er trägt eine schwarze Jeans, über dem schwarzen Polo-Shirt eine schwarze Weste. Man bittet ihn ans Rednerpult. Doch bevor er seine Klage vorträgt, hat er etwas Persönliches zu sagen: „Aus Respekt gegenüber dem Gericht hätte ich mir gerne einen Anzug gekauft. Doch dafür habe ich kein Geld. Ich stehe hier in meinen besten Sachen.“ Je länger Kallay spricht, desto sicherer wird er. Er referiert über Regelsätze, Kindergeld, Sonderbedarfe. Hartz IV ist Unrecht, davon will er die Richter überzeugen.



Nach seinem Auftritt ist Kallay erschöpft, fährt zurück in seine Heimat. Die Zeit des Wartens beginnt. Mehr als vier Monate beraten sich die Richter. Zur Verkündigung im Februar 2010 reist er erneut nach Karlsruhe. Seine Mutter leiht ihm ihr Auto, Freunde sammeln für das Benzingeld. Im Gerichtsaal ist Kallay nervös, er schwitzt. Doch als die Richter das Urteil verkünden, schlägt die Anspannung in Enttäuschung um. Zwar bewerten sie die Berechnung der Regelsätze als verfassungswidrig, doch dass Hartz IV nicht zum Leben ausreicht, entscheiden sie nicht. „Wir haben nachgewiesen, dass das Gesetz ein großer Schwindel ist, aber wir haben nicht erreicht, dass die Bundesregierung dafür zur Rechenschaft gezogen wird“, sagt er.



Doch Thomas Kallay gibt nicht auf. Sein Kampf gegen Hartz IV geht weiter. Zurzeit prüft er eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. „Es geht schließlich nicht nur um meine Familie und mich, sondern um Millionen von Hartz-IV-Beziehern“, sagt er.

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

22.03.10 – Katja Kipping

 

 

 

Widerspruch gegen Hartz IV immer erfolgreicher – CDU will Rechtsweg erschweren

 

 

Hartz IV-Beziehende setzen sich immer erfolgreicher gegen fehlerhafte und rechtswidrige Bescheide der Behörden zur Wehr, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 17/834) hervorgeht. Demnach ist die Zahl der Widersprüche und Klagen in den fünf Jahren seit Inkrafttreten der Arbeitsmarktreform kontinuierlich gestiegen. Die Zahl der Widersprüche stieg von rund 667.000 im Jahr 2005 auf 805.000 im Jahr 2009, die der Klagen nahm im gleichen Zeitraum von rund 39.000 auf 143.000 zu. 36,3 Prozent der Widersprüche waren 2009 ganz oder teilweise erfolgreich. Von den Klagen vor den Sozialgerichten gingen 48,8 Prozent zugunsten der Betroffenen aus. Die Erfolgsquote der Klagen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, die Quote der erfolgreichen Widersprüche verharrt auf hohem Niveau. Angesichts der erfolgreichen Gegenwehr warnt Katja Kipping allerdings vor Versuchen, die Rechtsmittel der Betroffenen einzuschränken. Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE erklärt:



"Ginge es nach den CDU-regierten Bundesländern Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, würde die rechtliche Wehrhaftigkeit der Betroffenen massiv geschwächt. Diese Länder haben im Bundesrat einen Antrag eingebracht, die Gebühren für die Beratungshilfe bei Anwälten auf 20 Euro zu verdoppeln und neuerdings weitere 20 Euro Gebühr für das Aufsetzen eines Widerspruchsbescheids durch den Anwalt zu verlangen. Der rechtliche Widerstand gegen das Armuts- und Ausgrenzungsgesetz Hartz IV und gegen die mangelhafte Praxis der Ämter soll offensichtlich mit einer ökonomischen Walze platt gemacht werden."

 

 

 

 

 


 

 

 

 

23.02.10      Offener Brief an den Außenminister und Vizekanzler der

Bundesrepublik Deutschland Herrn Dr. Guido Westerwelle

 

 

Betrifft: Hartz IV – „Das Volk will die Wahrheit hören“

 

 

 


 

 

 

15.01.2010 – Katja Kipping

 

 

Pauschalierungen müssen bedeutende Verbesserungen für die Betroffenen bringen

 


„Die vorgeschlagene Pauschalierung der Kosten für Unterkunft und Heizungen bei Hartz IV muss zu bedeutend höheren Kostenübernahmen führen. Entscheidend ist, dass die Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen nicht wegen zu geringer Transferleistungen zum Umzug gezwungen werden oder schlechte Wohnbedingungen hinnehmen müssen“, so Katja Kipping zur Forderung der Kommunen nach einer Pauschalierung der Kosten entsprechend der regionalen Mietspiegel. Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:



„DIE LINKE setzt sich schon seit langem für bundesweit einheitliche Qualitätsstandards bei der Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung ein, die wesentliche Verbesserungen für die Betroffenen bringen. Mit der Ausführungsverordnung „Wohnen Berlin“ wurden dazu beispielgebende Möglichkeiten aufgezeigt. Der Vorschlag der Kommunen geht in die richtige Richtung.“

 

 

 


 

 

 

10.01.2010 – Klaus Ernst

 

 

Änderungen bei Hartz IV schnell umsetzen

 


Der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Klaus Ernst, bekräftigt in der neu entflammten Debatte um Hartz IV die kritische Position seiner Fraktion. Nötig sei sowohl ein Bündel aus Sofortmaßnahmen als auch eine Überprüfung des gesamten Gesetzes. Eine "Reform der Reform" müsse dringend auf die Tagesordnung. Union und SPD wirft Ernst Unglaubwürdigkeit vor, weil sie die Konstruktionsmängel sehenden Auges in Kauf genommen hätten. Er erklärt:



„Hartz IV ist eine Armuts- und Niedriglohnmaschine. Es kann nicht um einzelne Veränderungen gehen. Solange die Politik nicht den Mut findet, Hartz IV in den Grundzügen zu verändern, bleibt das Gesetz ein Symbol für ihre Unbelehrbarkeit. Es ist ja lächerlich, wenn Rüttgers eine Revision von Hartz IV fordert und als erstes einen neuen Namen will. Hartz IV muss als Ganzes auf den Prüfstand. Wir brauchen eine Reform der Reform und ein Bündel von Sofortmaßnahmen, um die Lage der Arbeitslosen schnell zu verbessern. Zuerst muss das Arbeitslosengeld I in der Krise für alle Anspruchsberechtigten auf 24 Monate verlängert werden. Dann stürzen weniger Menschen in Hartz IV.



Die Regelsätze müssen deutlich nach oben, für alle Betroffenen. Die Regeln für zumutbare Arbeit müssen viel strenger sein. Es kann nicht sein, dass Arbeitslose gezwungen werden, Jobs anzunehmen, die weit unter ihrer Qualifikation liegen und von denen sie nicht leben können. Union und SPD sind beim Thema Hartz IV völlig unglaubwürdig. Die Konstruktionsmängel des Gesetzes waren von vornherein bekannt. Beide Parteien müssen endlich zugeben, dass das Gesetz ein Riesenfehler war.“

 

 

 

 


 

 

 

15.12.2009 – Katja Kipping, Katrin Kunert

 

 

 

Regierung vertreibt Hartz IV-Beziehende aus ihren Wohnungen

 

 


"Die Bundesregierung versucht mit der Klage gegen Berlin ein Exempel zu statuieren, um andere Länder und Kommunen, die die KdU-Regelungen im Interesse der Betroffenen handhaben, unter Druck zu setzen. Sie forciert damit die Vertreibung von Betroffenen aus ihrem Wohnumfeld", erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Katja Kipping, zur heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichts.

 



Das Gericht hatte das Land Berlin zu Schadenersatz in Höhe von 13 Millionen Euro verurteilt. Es folgte damit der Auffassung der Bundesregierung, dass das Berlin gesetzwidrig handle, wenn es ALG II-Beziehenden einen Verbleib in der eigenen Wohnung für mehr als ein halbes Jahr ermögliche. Die Konsequenz ist, dass das Land Berlin seine Ausführungsvorschriften zu Lasten der Betroffenen ändern muss.

"Nicht Berlin sondern der Bund ist nun am Zug", ergänzt vor diesem Hintergrund die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion, Katrin Kunert. "Es müssen bundesweit Standards für die Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung garantiert werden, die ein menschenwürdiges Wohnen auch für ALG II-Beziehende sichern. Dem hat sich die Bundesregierung bisher verweigert. Konkrete Vorschläge dazu hat DIE LINKE bereits in der letzten Wahlperiode vorgelegt."

 

 

 

 




 

 

26.11.2009 – Fraktion DIE LINKE.

 

 

Leistung lohnt sich nicht

 


Kinder von Langzeitarbeitslosen dürfen in Ferienjobs kaum etwas hinzuverdienen



Von Fabian Lambeck



Wenn Kinder aus Hartz-IV-Familien einen Ferienjob antreten und mehr als 100 Euro im Monat verdienen, kürzt man ihren Eltern den Regelsatz. Denn das zusätzliche Einkommen wird mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet. Heute legt die LINKE dem Bundestag einen Antrag vor, der diese unsägliche Praxis beenden soll.



Ein Ferienjob bietet vielen Jugendliche die Möglichkeit, das eigene Taschengeld spürbar aufzubessern. Erst recht gilt das für Schulkinder aus sozial schwachen Familien. Gerade diese Benachteiligten müsste der Gesetzgeber bei der Arbeitsaufnahme eigentlich unterstützen. Doch in Deutschland folgt man nicht dem gesunden Menschenverstand, sondern den starren Vorschriften des Sozialgesetzbuches. Dort heißt es, dass Kinder aus Hartz-IV-Familien lediglich 100 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Alles was darüber liegt, wandert zu 80 Prozent in den Topf ihrer Bedarfsgemeinschaft. Wenn ein Schüler also in den Ferien einen sogenannten 400-Euro-Job annimmt, darf er davon nur 160 Euro behalten. Die restlichen 240 Euro werden mit dem Regelsatz verrechnet, also ihm und seinen Eltern vom Hartz- IV-Satz abgezogen.



So motiviert man junge Menschen kaum, sich eigenständig um Arbeit zu bemühen. Zumal Ferienjobs, wie der Name schon sagt, auf die Schulferien beschränkt sind. So wäre es rechnerisch möglich, diesen Lohn auf das ganze Jahr zu verteilen. Schließlich beträgt der monatliche Grundfreibetrag 100 Euro. Wenn die Betroffenen also 1000 Euro erhalten, könnte man die Summe auf zwölf Monate splitten. Somit stünde das Geld in vollem Umfang zur Verfügung. Beim Kindergeld ist diese Verfahrensweise längst üblich.



Während diese Verdienstgrenze nur für arme Schüler gilt, können Klassenkameraden, deren Eltern nicht auf Hartz IV angewiesen sind, mehr als 7 600 Euro pro Jahr steuerfrei hinzuverdienen. Egal wie hoch das Einkommen ihrer Eltern ist.



Für Katja Kipping, die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, ist es nicht nachvollziehbar, »dass ein Kind von zwei Rechtsanwälten hier besser gestellt ist, als das Kind einer alleinerziehenden Verkäuferin«. Selbst die CDU mahnte hier schon Änderungsbedarf an – allerdings vor der Wahl. »Jetzt wollen die Christdemokraten davon nichts mehr wissen«, kritisiert Kipping. Die junge Abgeordnete aus Dresden gehört auch zu den Initiatoren des Antrags »Keine Anrechnung von Ferienjobs auf das Arbeitslosengeld II«, der heute als letzter Tagsordnungspunkt im Bundestag diskutiert werden wird. Darin fordern zahlreiche Abgeordnete der LINKEN die Bundesregierung auf, endlich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Anrechnung »definitiv ausschließt«. Die jetzige Regelung, so die Antragsteller, suggeriere den Kindern, dass »sich Leistung für sie nicht lohnt und bei ihnen nicht erwünscht wird«.



Bleibt abzuwarten, was aus dem Antrag wird. Den parlamentarischen Spielregeln folgend, wird man den Vorstoß der LINKEN in den Ausschuss für Arbeit und Soziales verweisen. Zwar heißt es im Antrag, alle Parteien hätten »eine baldige Korrektur« der Regelung in Aussicht gestellt, doch ob Union und SPD einem Antrag der LINKEN zustimmen werden, scheint doch eher unwahrscheinlich. Auch wenn die Ausschussvorsitzende seit kurzem Katja Kipping heißt.



Neues Deutschland, 26. November 2009