Verloren und doch gewonnen

Das Bundesverfassungsgericht hat sehr ausführlich die Zulässigkeit aller Anträge der Fraktion DIE LINKE begründet, obwohl Bundestag und Bundesregierung sie sämtlich für unzulässig hielten. Unsere Anträge, das Normenkontrollverfahren und andere Kontrollrechte, die an Quoren gebunden sind, der Opposition auch dann zu ermöglichen, wenn sie die Quoren nicht erfüllt, hat das Bundesverfassungsgericht abgelehnt.

»Öffentliche Unterstützung ist die Währung, in der Oppositionsarbeit abgerechnet wird«

Gerade haben CDU, CSU und SPD die EEG-Novelle und die Reform der Lebensversicherungen in letzter Minute durch das Parlament gepeitscht, ohne dass eine angemessene Debatte dazu möglich gewesen wäre. „Solche Aktionen machen natürlich die Zusammenarbeit nicht leichter“, bescheinigt Petra Sitte. Zum Beginn der parlamentarischen Sommerpause zieht sie Bilanz.