Der Koalitionsvorschlag, die Minderheitsrechte in der Geschäftsordnung des Bundestags zu erweitern, bleibt auch nach den jüngsten Verhandlungen für uns nicht zustimmungsfähig. Die Geschäftsordnung des Bundestags kann keine Gesetze außer Kraft setzen – insbesondere dann nicht, wenn Dritte betroffen sind. Der Bundestag selbst hat als Gesetzgeber die Pflicht, Regelungen dort zu verankern, wo sie hingehören.
Oppositionsrechte
Erklärung zur Anhörung im Bundestag zur Frage der Oppositionsrechte
Die Minderheitenrechte der Opposition müssen dringend angepasst werden. Dies betrifft nicht nur Untersuchungsausschüsse oder Redezeiten, sondern auch das von der Opposition eingeforderte Recht auf Prüfung von Gesetzen auf ihre Verfassungsmäßigkeit im Rahmen der Normenkontrolle.