Leistungsschutzrecht wird Presseverlage im Netz noch weniger sichtbar machen

Zu den vom Koalitionsausschuss der Bundesregierung gestern beschlossenen Eckpunkten eine Leistungsschutzrechtes für Presseverleger sagt Petra Sitte, Mitglied der LINKEN in der Enquete Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ des Bundestages:

„Die LINKE hat sich bereits vor der Festschreibung des Leistungsschutzrechtes im schwarzgelben Koalitionsvertrag gegen ein solches Vorhaben positioniert. Die Bundesregierung hat nun trotz großer Bedenken aus weiten Teilen der Gesellschaft beschlossen, diesen Punkt umzusetzen. Sie will nun sozusagen, dass Taxifahrer einem Einkaufszentrum dafür Geld zahlen müssen, dass sie Menschen vor das Einkaufszentrum fahren.

Die gestern bekannt gewordenen Eckpunkte beschränken eine Zahlungspflicht für die Online-Darstellung kleinerer Teile aus Presseerzeugnissen zwar auf gewerbliche Anbieter wie Suchmaschinen und News-Aggregatoren. Ungeklärt ist derzeit, wie die Bundesregierung rechtssicher definieren will, wer als gewerblicher Anbieter zu gelten hat und wer nicht und ob nur die automatisch aggregierte Weiterverbreitung von Presse-Erzeugnissen betroffen ist. Weiter ist unklar, ob für das geplante Leistungsschutzrecht das Zitatrecht eingeschränkt werden wird oder wie beide Rechtsgüter in Einklang gebracht werden können. Hier sind gegen die Beteuerungen einzelner Koalitionspolitiker doch Einschnitte in die Informationsfreiheit zu befürchten

Bei der Vergütungsbeteiligung der Journalistinnen und Journalisten, die die entsprechenden Texte erstellt haben, bleibt der Koalitionsvorschlag vage. Die meisten Journalistinnen und Journalisten haben die Online-Verwertungsrechte an ihren Texten in Buy-Out-Verträgen an die Verlage abgegeben. Solange dies weiter erlaubt bleibt, ist zu befürchten, dass die angekündigte Beteiligung der Urheberinnen und Urheber an dieser Verschärfung des Urheberrechts das Papier nicht wert ist, auf dem sie formuliert wurde. Auch könnte man zynisch fragen, wieso nur Presseverlage Anspruch auf ein solches Leistungsschutzrecht und eine daraus resultierende Vergütung haben. Wieso sollen Blogs, Foren und Co. nicht auch dafür bezahlt werden, wenn ihre Inhalte weiterverbreitet werden?

Bundesregierung und Presseverlage ignorieren weiterhin, das gerade Suchmaschinen und Newsaggregatoren einen nicht unbedeutenden Teil der Online-Aufmerksamkeit erst auf Presse-Erzeugnisse lenken. Der Versuch, veraltete Geschäftsmodelle zu schützen, wird am Ende dazu führen, dass die klassischen Presseverlage noch weniger im Netz wahrgenommen werden als bisher. Ein Schuss ins eigene Fleisch.“