Antwort der BR: Innovationspolitische Vorhaben der Bundesregierung

Deutscher Bundestag                                                                                                            Drucksache 17/438

17. Wahlperiode                                                                                                                                   13. 01. 2010

 

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 11. Januar 2010 übermittelt.

 

Antwort

der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 17/329 –

 

Innovationspolitische Vorhaben der Bundesregierung

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Hightech-Strategie der letzten Bundesregierung der Fraktionen der CDU/CSU und SPD hat trotz umfangreichen Mittelaufwuchses in der Innovationsförderung bisher nicht die ihr zugeschriebenen Effekte, etwa im Bereich des Aufbaus von Arbeitsplätzen erzielt. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, hatte zu Beginn der Umsetzung dieser Innovationsstrategie die Entstehung von 1,5 Millionen neuen Arbeitsplätzen in Zukunftsbranchen angekündigt. Nunmehr stellt sich die Frage nach der Neuausrichtung der Hightech-Strategie.
In diesem Zusammenhang wurden diverse innovationspolitische Vorhaben durch die letzte Bundesregierung zwar diskutiert, die Umsetzung jedoch auf die jetzige Legislaturperiode verschoben. Dazu zählen etwa eine steuerliche Subventionierung von Forschungs- und Entwicklungsausgaben in Unternehmen bzw. ein gezieltes Förderprogramm für die Validierung von Forschungsergebnissen.
Zudem wurden unter der vergangenen Bundesregierung Beratungsgremien zur Innovationspolitik eingerichtet, deren Tätigkeitsbilanz und Zukunftsperspektive noch offen sind.

Vorbemerkung der Bundesregierung

Mit der Hightech-Strategie (HTS) hat die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode zum ersten Mal eine übergreifende nationale Innovations- strategie vorgelegt. Erstmals wurden alle zentralen Handlungsfelder zur För- derung von Forschung und Innovation im Zusammenhang formuliert, Prioritäten gesetzt und bedarfsgerecht neue Instrumente eingeführt. Der Schwerpunkt der Hightech-Strategie liegt darin, Leitmärkte zu schaffen, die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu vertiefen und die Rahmenbedingungen für Innovationen zu verbessern.

Mit der Weiterentwicklung der Hightech-Strategie wird die Bundesregierung einerseits an die bisherigen Erfolge anknüpfen. Innovationspolitik braucht einen langen Atem, weil auch ihre Ziele langfristig angelegt sind. Sie wird – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – aber auch neue Akzente setzen. Sie wird die Hightech-Strategie insbesondere auf Beiträge aus Wissenschaft, Forschung und Inno- vation zur Bewältigung der großen Herausforderungen unserer Zeit auf den Feldern Klimaschutz/Energie, Gesundheit, Mobilität, Kommunikation und Sicherheit konzentrieren.


1. Wie viele Arbeitsplätze sind seit dem 30. August 2006 aufgrund der Neuausrichtung der Innovationspolitik im Rahmen der Hightech-Strategie entstanden?


2. In welchen Zukunftsbranchen sind diese Arbeitsplätze entstanden (bitte nach Anzahl und Sektoren aufgliedern)?


5. Welche Effekte für die Wertschöpfung der deutschen Unternehmen hat die Innovationsförderung im Rahmen der Hightech-Strategie bisher erzielt?

Welche Bereiche haben nach Ansicht der Bundesregierung besonders profitiert (bitte nach Anteilen und Wachstumspotenzialen aufgliedern)?

6. Wie konnte sich die deutsche Volkswirtschaft insbesondere auf den Märkten für Spitzentechnologie mit besonders wissensintensiv hergestellten Produkten und Dienstleistungen (FuE-Intensität von 8,5 Prozent und mehr) seit Beginn der Hightech-Strategie positionieren?

Die Fragen 1, 2, 5 und 6 werden im Zusammenhang beantwortet.

Die vollständigen Wirkungen von Investitionen in Forschung und Innovation auf Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Wettbewerbspositionen entfalten sich aus er sichtlichen Gründen erst mittel- und langfristig. Insofern ist eine vollständige Erfassung der volkswirtschaftlichen Effekte der Hightech-Strategie nur mit einer Zeitverzögerung möglich. Die Beschreibung der Entwicklung von Beschäftigung und Wertschöpfung in forschungs- und entwicklungsintensiven Wirtschaftszweigen sowie bei wissensintensiven Dienstleistungen ist eine Aufgabe der unabhängigen Expertenkommission Forschung und Innovation mit ihren Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit. Die hier ausgewiesenen Zeitreihen reichen aktuell bis 2006, dem Jahr des Starts der HTS.

Die vorliegenden Indikatoren und Wertungen dokumentieren gleichwohl eine außerordentlich hohe Mobilisierungswirkung der Hightech-Strategie.

– Die Hightech-Strategie der Bundesregierung hat eine hohe Wirkung auf die FuE-Investitionen der Wirtschaft entfaltet. Die Unternehmen in Deutschland steigerten ihre jährlichen FuE-Investitionen von 2005 bis 2008 um 7,4 Mrd. Euro, d. h. um ca. 19 Prozent.

– Im Jahr 2008 stieg die Zahl der in der Wirtschaft beschäftigten Forscher, Laboranten und Techniker auf 333 000. Gegenüber 2004 hat die deutsche Wirt- schaft ihr FuE-Personal damit um fast zwölf Prozent aufgestockt.

– Die FuE-Intensität (Anteil von Forschung und Entwicklung am BIP) erreichte 2008 nach vorläufigen Berechnungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) mit 2,64 Prozent den höchsten Wert seit der deutschen Wiedervereinigung.

– Der Innovationsreport des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) belegt ein positiv verändertes Innovationsklima bis Ende 2008: Circa 30 Prozent der Unternehmen führen ihre Innovationen auf eine verbesserte Forschungs- und Innovationspolitik des Bundes zurück.

Vor diesem Hintergrund wird der konzeptionelle Ansatz der Hightech-Strategie der Bundesregierung in Wissenschaft und Wirtschaft breit unterstützt. Der Sachverständigenrat (SVR) zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung rückt in seinem aktuellen Gutachten 2009/2010 Bildung und For- schung als eines von drei Handlungsfeldern (neben der Finanz- und Finanz- marktpolitik) in das Zentrum der Wachstumspolitik. Im Besonderen hebt er die Bedeutung und das Konzept der „Hightech-Strategie für Deutschland“ der Bun desregierung hervor.

Auch die unabhängige Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) unterstützt in verschiedenen Gutachten die Mobilisierungswirkung der HTS.

Eine Fülle ergänzender Indikatoren und Darstellungen zur Wirkung der HTS auf Einzelfeldern ist in der Dokumentation „Forschung und Innovation für Deutschland – Bilanz und Perspektive“ (BMBF, Mai 2009) zusammengefasst.

3. Wie bewertet die Bundesregierung, dass mehr als die Hälfte der privaten Forschungs- und Entwicklungsausgaben (FuE-Ausgaben) durch die Auto- mobilindustrie getätigt wurden, und welche Konsequenzen für eine Neuaus- richtung der Innovationsstrategie zieht sie aus diesem Umstand?

Das in der Frage unterstellte Gewicht der FuE der deutschen Automobilwirtschaft ist falsch. Es kann insofern auch nicht bewertet werden.

Im Jahr 2008 betrugen nach Angaben des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft die internen FuE-Aufwendungen der Wirtschaft in Deutschland 46,073 Mrd. Euro. Hiervon entfielen auf die Automobilindustrie („Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen“ gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige) 15,12 Mrd. Euro, was einem Anteil an den internen FuE- Aufwen- dungen der Wirtschaft von knapp 33 Prozent entspricht.

4. Welcher Anteil an Fördermitteln kam seit Beginn der Hightech-Strategie direkt oder indirekt der Automobilindustrie zugute?

Die marktwirtschaftlich ausgerichtete Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung hat nicht das Ziel, einzelne Branchen oder Unternehmen zu fördern. Sie strebt an, die wissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen in Deutschland auszubauen, welche über so genannte Spill-over allen Unternehmen zugutekommen (zum konzeptionellen Verständnis, vgl. erneut SVR 2009/ 2010 sowie EFI 2008 und 2009). Hierzu setzt sie unter anderem auf die Förde- rung von Schlüssel- und Querschnittstechnologien, wie den Informations- und Kommunikationstechnologien, der Nanotechnologie, den optischen Techno- logien, den Produktions- oder Biotechnologien, welche indirekt in der Breite der Volkswirtschaft wirken.

Im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung wurden Forschungsvorhaben in der Automobilindustrie (Wirtschaftszweig „Herstellung von Kraft- fahrzeugen und Kraftwagenteilen“) im Jahr 2006 mit 22,2 Mio. Euro, im Jahr 2007 mit 26,4 Mio. Euro und im Jahr 2008 mit 32 Mio. Euro direkt gefördert.
Über den Anteil der indirekten Förderung sowie über Betrag und Anteil an der direkten Förderung im Jahr 2009 liegen der Bundesregierung noch keine statis- tischen Daten vor.

7. Welcher Anteil an der Forschungsförderung im Rahmen der Hightech- Strategie entfiel bislang auf Großunternehmen?

8. Welcher Anteil an der Forschungsförderung im Rahmen der Hightech- Strategie entfiel bislang auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU)?

9. Welchen Anteil an der Gesamtheit der privaten FuE-Ausgaben haben KMU in Deutschland?

Die Fragen 7 bis 9 werden im Zusammenhang beantwortet.

Die Auswertung der Anteile verschiedener Größenklassen von Unternehmen an der FuE-Förderung der Bundesregierung im Rahmen der Hightech-Strategie für das Jahr 2009 liegt noch nicht vor. Sie werden im Bundesbericht Forschung und Innovation (Mai 2010) ausgewiesen.

Zur Größenordnung der FuE-Förderung der Bundesregierung zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen sowie der Wirtschaft insgesamt wird auf die Dokumentation „Forschung und Innovation für Deutschland“ (BMBF, Mai 2009) so- wie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Effizienz der Fördermaßnahmen und Querschnittsaktivitäten für den innovativen Mittelstand“ (Bundestagsdrucksache 16/10209 vom 10. September 2008) verwiesen.

Die KMU-Förderung wurde in der letzten Legislaturperiode nach vorläufiger Schätzung gegenüber 2005 um gut 50 Prozent und damit deutlich überproportional zur gesamten FuE-Förderung des Bundes gesteigert. Dies beruht zum einen auf einer höheren Beteiligung der KMU an den Fachprogrammen des Bundes, nicht zuletzt auch durch die erfolgreiche Förderinitiative KMU-innovativ des BMBF. Zum anderen wurden die themenoffenen Programme des Bundesminis- teriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zugunsten des innovativen Mittelstandes erheblich aufgestockt und intensiv in Anspruch genommen. Durch die Sonder-FuE-Mittel für den Mittelstand aus dem Konjunkturpaket II wurde die Förderung befristet ab 2009 im Umfang von 900 Mio. Euro nochmals erheblich ausgebaut.
An die Großunternehmen des Dax30 gehen deutlich weniger als fünf Prozent der gesamten FuE-Projektfördermittel des Bundes.

Nach der aktuellen Erhebung des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft hatten KMU (Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten) im Jahr 2008 einen Anteil an den internen FuE-Ausgaben der Wirtschaft von 15 Prozent.

10. Wo sieht die Bundesregierung Schwächen der bisherigen Hightech-Strategie, die ihre „Weiterentwicklung“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP) erforderlich machen?

Mit der Hightech-Strategie entwickelt die Bundesregierung ein erfolgreiches Konzept weiter.

11. Welche Förderinstrumente der Hightech-Strategie sieht die Bundesregierung als erfolgreich, und welche als nicht erfolgreich an (bitte mit Begründung)?

Mit der HTS sind in der letzten Legislaturperiode zahlreiche neue Querschnitts- instrumente eingeführt worden, die sich schon heute als besonders wirksam er- weisen. Beispielhaft sind zu nennen:

– Der Spitzencluster-Wettbewerb gibt wirksame Impulse zur Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft und trägt ganz wesentlich zur Profilbildung innovativer Regionen in Deutschland bei.
– Das neue Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand wird von der Wirtschaft sehr gut angenommen. Im Jahr 2009 wurden über 8 000 Förderanträge ge- stellt. Da das Programm eine Reihe von anderen Programmen ablöste, wurde die Förderszene für KMU hierdurch wesentlich einfacher und transparenter.
– Durch das vereinfachte Antrags- und Förderverfahren ist die Dachmarke KMU-innovativ vom deutschen Mittelstand sehr gut aufgenommen worden und hat damit neue Potenziale der KMU-Spitzenforschung erschlossen.
– Mit bislang neun Innovationsallianzen werden strategische Kooperationen von Wissenschaft und Wirtschaft gefördert. Innovationsallianzen besitzen eine erhebliche Hebelwirkung auf private Investitionen. Im Vordergrund steht jeweils die Ausrichtung auf einen bestimmten Anwendungsbereich oder Zukunftsmarkt.
– Im Rahmen von 17 thematisch orientierten Innovationsstrategien wurden po- litikfeldübergreifende Initiativen gestartet, FuE-Kapazitäten gebündelt sowie begleitende Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation optimiert. Damit wurden Bedingungen für das Wachstum von Leitmärkten in Deutsch- land verbessert.
Eine vollständige Darstellung und Bewertung der einzelnen Elemente der HTS ist der Dokumentation „Forschung und Innovation für Deutschland – Bilanz und Perspektive“ (BMBF, Mai 2009) zu entnehmen.

12. In welcher Höhe wurden die Mittel für die Forschungsprämie I und II nicht abgerufen, und welche Gründe sieht die Bundesregierung hierfür?

Die Forschungsprämien I und II sind Teil eines Bündels neuer Initiativen zur In- tensivierung der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft, welche im Rahmen der Hightech-Strategie gestartet wurden. Aufgrund ihres innovativen Charakters als völlig neuartig konzipierte Maßnahme war sie zu Beginn der ver- gangenen Legislaturperiode von allen Beteiligten – Politik, Wirtschaft/Verbände und Wissenschaft – nur schwer einschätzbar. Das Volumen der Förderung beträgt im Zeitraum 2007 bis 2011 rund 24,5 Mio. Euro.

13. Hat das Instrument der Forschungsprämie I und II aus Sicht der Bundes- regierung die gesetzten Erwartungen erfüllt? Wenn nein, in welcher Form soll dieses Instrument reformiert werden?

Ziel der Forschungsprämien war es, bei Forschungseinrichtungen und Hoch- schulen Anreize für eine stärkere Zusammenarbeit mit der Wirtschaft – insbeson- dere dem Mittelstand – zu mobilisieren. Sie war als Pilotmaßnahme auf drei Jahre befristet (vgl. 51. Sitzung des Deutschen Bundestages am 21. September 2006). Die Antragsfrist endete am 30. September 2009.
Die Forschungsprämien I und II sowie deren Wirkungen werden zurzeit bis Mitte 2010 begleitend evaluiert. Auf dieser Grundlage erfolgt eine umfassende Bewer- tung von Wegen zur weiteren Umsetzung des Grundgedankens.

14. Sieht auch die neue Bundesregierung ein Förderdefizit bei der Validierung von Forschungsergebnissen in Deutschland (bitte mit Begründung)?

Ein Förderbedarf bei der Validierung von Forschungsergebnissen wurde in den vergangenen Jahren durch eine Reihe von Gutachten und Expertisen konstatiert (vgl. u. a. EFI 2009, Wissenschaftsrat 2007, Stifterverband für die Deutsche Wis- senschaft 2007).
Gründe liegen insbesondere darin, dass einerseits das wissenschaftliche Erkennt- nisinteresse weitere Forschungsarbeiten auf vielen Feldern bereits zu einem frühen Zeitpunkt nicht mehr rechtfertigt. Andererseits erscheint für die Unternehmen eine Verwertung dieser Ergebnisse noch zu riskant oder unsicher.

15. Sollen neue Förderinstrumente für die Validierung von Forschungsergebnissen etabliert werden? Wenn ja, wann, in welcher Form, und in welchem finanziellen Umfang?

Im Koalitionsvertrag wurde die Einführung einer Maßnahme zur Validierungsförderung vereinbart. Die Maßnahme ist in Vorbereitung. Über die Form und den finanziellen Umfang sind noch keine Entscheidungen getroffen worden.

16. Welche neuen Initiativen zur Förderung des Wissens- und Technologietransfers sind geplant?

Neue Initiativen zum Wissens- und Technologietransfer sind im Koalitions- vertrag genannt. Hierzu zählen insbesondere eine Maßnahme zur Validierungsförderung, eine Maßnahme zur Förderung von Public-Private-Partnerships (Forschungscampus) sowie weitere Initiativen zur Förderung von Gründungen technologieorientierter Unternehmen. Außerdem sollen Innovationsgutscheine zur Erhöhung der Innovationskompetenz von KMU eingeführt werden. Alle neuen finanzwirksamen Maßnahmen stehen unter dem allgemeinen Vorbehalt der Haushaltsverhandlungen.

17. Wie viele Unternehmensgründungen wurden durch den Hightech-Gründerfonds unterstützt, und welche waren davon erfolgreich?

Seit 2005 hat der Hightech-Gründerfonds (HTGF) 203 Zusagen für Beteiligun- gen an jungen Technologieunternehmen erteilt. Davon wurden bislang 161 in konkrete Beteiligungsverträge umgesetzt, weitere Fälle sind noch im Verhandlungsstadium. Insgesamt wurden in den Portfoliounternehmen des Hightech- Gründerfonds 1 200 Arbeitsplätze geschaffen (alle Angaben Stand 30. September 2009).

Über den dauerhaften Erfolg von neu gegründeten Unternehmen ist nach so kurzer Zeit nur eine eingeschränkte Aussage möglich. Bislang sind fast alle Un- ternehmen weiterhin aktiv tätig. Lediglich in neun Fällen konnte eine Insolvenz nicht verhindert werden; maßgeblicher Grund waren geschäftspolitische Fehlentscheidungen der Gründer. Die Erfolgsquote der vom Hightech- Gründerfonds finanzierten Unternehmen hängt auch davon ab, ob es gelingt, weitere Mittel für Anschlussfinanzierungen von Dritten einzuwerben, denn die erfolgreiche Ent- wicklung der Unternehmen erfordert in der Regel wesentlich mehr Mittel als der Hightech-Gründerfonds bereitstellen kann. Eine erfolgreiche Anschlussfinanzierung zeigt zudem auch, dass Dritte das Vorhaben als aussichtsreich einstufen. Der Hightech-Gründerfonds hat mit großem Einsatz beträchtliche Erfolge bei der Einwerbung von Anschlussfinanzierungen zu verbuchen. Es konnten bislang bereits erheblich mehr Mittel für Anschlussfinanzierungen durch Dritte einge- worben werden als der Fonds selbst insgesamt investiert hat.

18. In welcher Höhe wurden Mittel, die Bund und Private im Hightech-Gründerfonds investiert haben, nicht abgerufen? Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür?

Der HTGF verfügt über Finanzierungsmittel in Höhe von insgesamt 272 Mio. Euro. Hiervon wurden bislang im Rahmen der bestehenden Beteiligungsverträge 93,4 Mio. Euro, also gut ein Drittel (Stand 30. September 2009) abgerufen. Allerdings sind die Zusagen für die bestehenden Verträge noch nicht vollständig ausgezahlt (der Auszahlungszeitraum erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von rund anderthalb Jahren). Auch wird die Investitionsphase des Fonds nach derzeitigen Planungen noch bis zum Spätsommer 2011 andauern. Bis dahin kommen noch Neuzusagen und Anschlussfinanzierungen für den Aufbau der Unternehmen hinzu, die weitere Kapitalabrufe des Fonds notwendig machen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Fondsvolumen während der Gesamtlaufzeit von insgesamt voraussichtlich 13 Jahren voll in Anspruch genom- men wird.

19. Welche Veränderungen sollen bei der angekündigten Auflage eines High- tech-Gründerfonds II, etwa bei der Investorenstruktur, Trägerschaft, Investitionsmodalitäten oder Investitionsvolumen vorgenommen werden?

Die Bundesregierung hat zusammen mit den anderen Investoren eine Evaluation des ersten Fonds in Auftrag gegeben, die in Kürze vorliegen wird. Auf der Grundlage der Evaluationsergebnisse und des wirtschaftlichen Erfolgs des ersten Fonds wird die Bundesregierung mit den Vorbereitungen für den zweiten Fonds beginnen. Die Bundesregierung strebt wiederum eine Zusammenarbeit mit Investoren aus der Industrie an, die sich als äußerst positiv erwiesen hat. Der zweite Fonds wird nicht vor dem Sommer 2011 aufgelegt. Daher sind bislang noch keine Entscheidungen über die konkrete Ausgestaltung des zweiten Fonds getroffen worden.

20. Welche konkreten Probleme sieht die Bundesregierung für die Tätigkeit von Business Angels in der Bundesrepublik Deutschland?

Business Angels spielen eine zentrale Rolle bei der Finanzierung junger innovativer Unternehmen. Sie stellen Gründern nicht nur dringend benötigtes Kapital bereit. Sie geben unternehmerisches Know-how weiter und bringen ihre Netz- werkkontakte in die betreuten Unternehmen ein. In Deutschland ist das Business- Angel-Wesen schwach ausgeprägt: Lediglich 5 000 aktive Business Angels investieren jährlich nur rund 200 Mio. Euro. In den USA mobilisieren dagegen 234 000 Angels fast 26 Mrd. Euro. Die brachliegenden Potenziale müssen in Deutschland stärker mobilisiert werden. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das Umfeld für die Tätigkeit von Business Angels in Deutschland zu verbessern. Dazu gehört aber auch, mehr Unternehmerinnen und Unternehmer für den Business-Angel-Gedanken zu gewinnen.

21. In welcher Weise will die Bundesregierung das Umfeld für Tätigkeiten von Business Angels verbessern?

Bereits das im August 2008 verabschiedete Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) enthält eine Klausel für eine moderate steuerliche Förderung von Business Angels (begrenzte steuerliche Freistellung des Veräußerungsgewinns). Nach der abschließenden beihilferechtlichen Entscheidung der EU-Kommission kommt das MoRaKG nicht zur Anwendung. Die Bundesregierung prüft daher, welche alternativen Möglichkeiten es gegenüber der bisherigen Regelung gibt.
Das Business Angel Netzwerk Deutschland (BAND) als Interessenvertretung für den Business-Angel-Gedanken hat in diesem Jahr das „Business Angels Jahr 2010“ ausgerufen. Die Bundesregierung hat BAND ihre Kooperation zugesagt und wird die diesbezüglichen Aktivitäten von BAND nach Kräften unterstützen.

22. Welche Unternehmen sollen in welcher Höhe durch eine steuerliche Förderung der Forschungs- und Entwicklungsausgaben entlastet werden? Wie wird das Förderinstrument ausgestaltet, und ab wann soll es starten?

23. Wie soll die erklärte Bevorzugung der Förderung von KMU bei der steuerlichen Subventionierung von FuE-Kosten gesichert werden?

24. Mit welchen quantitativen Effekten dieses Instruments in Bezug auf die Entwicklung von FuE-Ausgaben und -Personal rechnet die Bundesregierung in den ersten drei Jahren nach Einführung?

Die Fragen 22 bis 24 werden im Zusammenhang beantwortet.

Im Koalitionsvertrag wird eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung angestrebt. Alle neuen finanzwirksamen Maßnahmen stehen unter dem allgemeinen Finanzierungsvorbehalt des Koalitionsvertrages. Die jeweilige Entlastung der Unternehmen sowie die Effekte dieses Instruments sind abhängig vom konkreten Ausgestaltungsmodell.

25. In welchem Zeitraum hat der „Rat für Innovation und Wachstum“ – kurz: Innovationsrat – als Beratungsgremium der Bundesregierung gearbeitet, und welche konkreten Arbeitsergebnisse hat dieses Gremium veröffentlicht?

In den rund zwei Jahren seines Bestehens zwischen dem Frühjahr 2006 und 2008 hat der „Rat für Innovation und Wachstum“ insgesamt fünf Mal getagt (24. Mai 2006, 14. September 2006, 30. November 2006, 17. September 2007 und 28. April 2008) und dabei zu verschiedenen innovations- und forschungspolitischen Themen Stellung genommen. Zu den konkreten Arbeitsergebnissen siehe Antwort zu Frage 30.

26. Von wem und nach welchen Kriterien wurden die 13 Mitglieder ausgewählt, von denen zehn aus der Vorstandsebene deutscher Unternehmen stammten?

Der „Rat für Innovation und Wachstum“ hatte insgesamt 17 Mitglieder aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik (Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Bundesminister Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister a. D. Michael Glos, Bundesministerin Prof. Dr. Annette Schavan, Prof. Dr. Heinrich von Pierer, Prof. Dr. Henning Kagermann, Dr. Dieter Zetsche, Prof. Dr. Ekkehard Schulz, Dr. Nicola Leibinger-Kammüller, Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer, Dr. Otto- Michael Militzer, Werner Wenning, Dr. Patrick Adenauer, Prof. Dr. Joachim Milberg, Prof. Dr. Peter Gruss, Prof. Dr. Paul Nolte, Prof. Dr. Hans-Jörg Bullinger).

Die Mitglieder wurden von der Bundeskanzlerin in enger Abstimmung mit den beteiligten Bundesministern ausgewählt. Ausschlaggebend war dafür die herausragende Erfahrung der Mitglieder mit innovationsrelevanten Fragestellungen.

27. Aus welchen Quellen wurde die Arbeit des Innovationsrates finanziert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie das Bundesminis- terium für Wirtschaft und Technologie haben den „Rat für Innovation und Wachstum“ mit Zuarbeiten unterstützt.

28. Warum tagte der Innovationsrat unter Ausschluss der Öffentlichkeit?

Der Innovationsrat war ein Beratungsgremium der Bundeskanzlerin. Die Ergebnisse wurden der Öffentlichkeit stets kommuniziert.

29.  Zu welchem Datum und aus welchem Grund hat der Innovationsrat seine Arbeit eingestellt?

Die letzte Sitzung fand am 28. April 2008 statt. Mit dem Beschluss zur Gründung der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Gründung der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech) stehen seitdem neue leistungsfähige Strukturen der Wissenschaftsberatung bereit. Angesichts dieser Entwicklungen wurden BMBF und BMWi gebeten, gemein- sam mit acatech einen Konzeptvorschlag für eine neue Beratungsstruktur für die Bundesregierung und insbesondere für die Bundeskanzlerin unter Einbeziehung von Wirtschaft und Wissenschaft zu erarbeiten.

30. Wie bewertet die Bundesregierung die Tätigkeit des Rates für Innovation und Wachstum?

In den rund zwei Jahren seines Bestehens hat der „Rat für Innovation und Wachs- tum“ wichtige innovations- und forschungspolitische Impulse gegeben. Neben der internen Beratung der Bundeskanzlerin und der zuständigen Bundesminister beispielsweise zu Fragen der Innovationsförderung, zum Fachkräftenachwuchs oder zur Vernetzung von Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen hat der Rat Weiterentwicklungen im europäischen Patentwesen begleitet, eine systematische Aufarbeitung landesspezifischer Innovationssysteme angestoßen und mit den Mustervereinbarungen für Forschungs- und Entwicklungskooperationen die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft verbessert.

31. Auf wessen Betreiben wurde das neue Beratungsgremium Forschungs- union Wissenschaft-Wirtschaft berufen, und welchen Nutzen verspricht sich die Bundesregierung von deren Arbeit?

Die Einrichtung der Forschungsunion wurde mit Beschluss des Bundeskabinetts am 23. August 2006 als Bestandteil der Hightech-Strategie festgelegt.

32. Von wem und nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder der Forschungsunion Wissenschaft-Wirtschaft ausgewählt?

Als Mitglieder der Forschungsunion wurden durch die Bundesministerin für Bildung und Forschung Führungskräfte der deutschen Wissenschaft und Wirtschaft berufen, welche die unterschiedlichen Innovationsbereiche repräsentieren.

33. Wer finanziert die Infrastruktur, Publikationstätigkeit und die Geschäftsführung der Forschungsunion Wissenschaft-Wirtschaft?

Die Finanzierung erfolgt anteilig durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Die Fraunhofer Gesellschaft und der Stifterverband erbringen einen Eigenanteil.

34. Was soll die Forschungsunion Wissenschaft-Wirtschaft nach Ansicht der Bundesregierung leisten?

Die Forschungsunion Wissenschaft-Wirtschaft hat den Auftrag, die Umsetzung der Hightech-Strategie der Bundesregierung zu begleiten und neue Initiativen im Rahmen der Hightech-Strategie anzuregen.

35. Welche konkreten Arbeitsergebnisse hat die Forschungsunion Wissenschaft-Wirtschaft bisher veröffentlicht, und wer hält die Rechte an den Expertisen der Forschungsunion?

Die Ergebnisse der Bewertungen der Forschungsunion sind in dem Perspektivenpapier „Woher das neue Wachstum kommt – Innovationspolitische Impulse für ein starkes Deutschland in der Welt“ (Oetker/Bullinger, 05/2009) zusammengefasst und veröffentlicht. Weitere Publikationen in der Zeitschrift Wissenschaftsmanagement sind im Folgenden aufgelistet: Oetker/Bullinger (02/2007), Gemeinsam stark werden „High-Tech-Strategie für Deutschland“; Wahlster/ Berchtold (04/2007), Informations- und Kommunikationstechnologien; Claassen (06/2007), Innovationsfeld Energie; Kurz (08/2007), Licht als Chance; Oetker (10/2007), „Schnellboote“ und „Tanker“ im Rennen; Wittenstein (12/2007), Intelligenter Produzieren; Bullinger (02/2008), Oberstes Ziel ist der Schutz der Bürger; Gottschalk (04/2008), Zukunft der Mobilität; Marcinowski (06/2008), Forschung und Anwendung gehören zusammen; Berchtold (08/2008), Dienstleistungen fördern; Oetker (10/2008), Zwischen „Tank“ und „Teller“; Aly (12/2008), Deutschland ist Meer; Lust (01/2009), Werkstofftech- nologien; Marcinowski (03/2009), Nanotechnologien.
Die Empfehlungen der Forschungsunion wurden zudem im September 2007 sowie im Mai 2009 auf zwei Konferenzen mit Wissenschaft und Wirtschaft breit diskutiert.

36. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Empfehlungen der Forschungsunion vor dem Hintergrund bei, dass deutlich mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder Interessen der Privatwirtschaft vertreten?

Die Forschungsunion ist ein unabhängiges Expertengremium zur Beratung der Bundesregierung. Die Empfehlungen der Forschungsunion sind für die Bundesregierung als eine Informationsgrundlage hoch relevant, jedoch nicht bindend.
Im Übrigen werden Ergebnisse von Forschung und Entwicklung in der Marktwirtschaft durch Unternehmen in Wachstum und Beschäftigung umgesetzt. Die Einbeziehung der Sicht der Unternehmen in die Vorbereitung von Entscheidungen ist für den Erfolg der Innovationspolitik deshalb ebenso unabdingbar wie die Abwägung der Position anderer Akteure aus Wissenschaft und Gesellschaft.

37. Tagt die Forschungsunion öffentlich? Wenn nein, warum nicht?

Die Forschungsunion ist ein Arbeitsgremium. Ergebnisse werden breit kommuniziert.

38. Wird die Forschungsunion Wissenschaft-Wirtschaft die Bundesregierung auch in der aktuellen Legislaturperiode beraten, und inwiefern sind personelle Umbesetzungen in der Forschungsunion geplant?

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette Schavan hat die Fortsetzung der Forschungsunion im Mai 2009 angekündigt. Über die personelle Besetzung ist noch nicht entschieden.