Für eine nachhaltige Entwicklung unserer Hochschulen – Vorschläge aus linker Sicht

Debattenbeitrag von Dr. Petra Sitte, Die Linke Bundestagsfraktion in diskurs (Gesellschafts- und geisteswissenschaftliche Interventionen):

Das deutsche Wissenschaftssystem erlebte in den vergangenen zehn Jahren eine rasante Umgestaltung – in seinen Organisations- und Finanzierungsstrukturen wie auch in seinen inneren Funktions- und Steuerungsmechanismen. Prinzipiell wohnt Wissenschaft immer ein intrinsisches Motiv des Wettbewerbs um Erkenntnis inne. Nun wurde durch die Wissenschaftspolitik ein Wettbewerb um die Finanzierung zum Leitmotiv erhoben. Die frei verfügbare Grundfinanzierung geht tendenziell zurück und wird zunehmend durch projektbezogen eingeworbene Drittmittel und leistungsbezogen finanzierte Mittelanteile ersetzt. Der Wettbewerb um diese Mittel dominiert heute die Finanzierungs- und Verwaltungsstrukturen von Hochschulen und Forschungsinstituten und überlagert intrinsische Motivation zum Teil.

Begründet wurde dieser Paradigmenwechsel mit dem bis heute gängigen Argument, durch eine wettbewerbliche Bestenauslese werde das Gesamtsystem in der Breite gestärkt. Folglich forcierte der Bund entsprechende Steuerungs- und Finanzierungsinstrumente wie die Exzellenzinitiative, einen Ausbau der DFG-Drittmittelförderung, die wettbewerbliche Finanzierung der Forschungsbauten und die internen Wettbewerbssysteme der außeruniversitären Forschung. Diese „Verflüssigung“ der Wissenschaftsfinanzierung hat das Verhältnis von eigeninitiierter freier Grundlagenforschung und extern induzierter Drittmittelforschung aus dem Gleichgewicht gebracht.  Drittmittel für die Forschung machten im Jahr 2010 bereits 5,5 Milliarden Euro der  19,9 Milliarden Gesamtausgaben der Universitäten und damit einen relevanten Teil aus. Während sich ein kleiner Teil der Wissenschaftler_innen, insbesondere aus bestimmten Personalgruppen, wenigen Regionen und bestimmten Fächern, gut mit dieser Situation arrangiert hat, beklagen viele andere einen Verlust an Zeit- und Themensouveränität und einen starken Anstieg an Bürokratie sowie an unsicheren Perspektiven für den weiteren Karriereverlauf.

Parallel zu diesen Entwicklungen gewährten die klammen Bundesländer ihren Hochschulen kaum Aufwüchse in der Grundfinanzierung. Die laufenden Grundmittel je Studierenden sanken zwischen 2000 und 2010 nominal von 7280 Euro auf 7210 Euro.¹ Diese Entwicklung fand am stärksten in den Stadtstaaten sowie in den neuen Bundesländern seinen Niederschlag. Inflationsbereinigt kann von einem deutlichen Einbruch bei der Finanzierung der Hochschulen gesprochen werden, der durch den Drittmittelboom in keiner Weise ausgeglichen werden kann.

Aus unserer Sicht gilt es daher,

  • Die Balance in der Hochschulfinanzierung ein gutes Stück in Richtung planbarer Grundmittel zu verschieben
  • Die Arbeitsbedingungen und die Perspektiven für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterhalb der Professur schnell und umfassend zu verbessern
  • Die Förderstrukturen für die Forschung zu modernisieren.

Wir schlagen dazu folgende Maßnahmen vor, die im Handlungsbereich des Bundes liegen:

1. Unterfinanzierung beenden – Bund für die Ausfinanzierung der Hochschulen in Haftung nehmen

Das Kooperationsverbot in der Bildung und das Teilverbot in Forschung und Wissenschaft, das eine Große Koalition aus Union, FDP und SPD gegen die Stimmen der Linken 2006 im Grundgesetz verankert hat, ist bereits nach kürzester Zeit gescheitert. Es muss aufgehoben und stattdessen eine umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung und Wissenschaft im Artikel 91b im Grundgesetz verankert werden. Darüber hinaus soll das Kooperationsverbot in Artikel 104b Grundgesetz, also die Beschränkung der Bundesförderung auf Bereiche, in denen der Bund Gesetzgebungskompetenz besitzt, aufgehoben werden, um so alleinige Finanzierungen des Bundes oder gemeinsame Finanzierungen des Bundes und der Länder in den Bereichen von Bildung, Wissenschaft und Forschung zu ermöglichen. Der Bund darf sich nicht auf die Förderung überregional bedeutsamer Einrichtungen, Leuchttürme und Prestigeprojekte zurückziehen, sondern muss für die Finanzierung eines flächendeckend guten Bildungs- und Wissenschaftssystems mit in die Pflicht genommen werden. Den Wettbewerbsföderalismus wollen wir durch einen kooperativen Föderalismus ablösen, der sich an der Herstellung gleicher Lebensverhältnisse und Bildungschancen in allen Bundesländern orientiert. DIE LINKE setzt sich für eine Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes im Hochschul- und Wissenschaftsbereich ein. Zudem sollte die Finanzierung der sozialen Infrastruktur an Hochschulen (Wohnheime, Mensen etc.) durch Bund und Länder ermöglicht werden.

Der steigenden und anhaltend hohen Studiennachfrage sollte aus unserer Sicht mit einem grundlegenden und dauerhaften Konzept zur Studienplatzfinanzierung begegnet werden. Die im laufenden Hochschulpakt II zur Verfügung gestellten Mittel von 6500 € pro Studienanfänger/in pro Jahr sind deutlich zu niedrig angesetzt. Wie das Statistische Bundesamt ermittelte, lagen die durchschnittlichen laufenden Grundmittel je Studierenden im Jahr 2010 bei 7200 €. Wir wollen diese Zuschüsse auf diesen Betrag anheben und jährlich an die Inflationsrate anpassen. In einem weiteren Schritt sollen die laufenden Sachmittel der Hochschulen um 20% gesteigert werden, um notwendige Qualitätsverbesserungen (z.B. Betreuungsverhältnisse) durchführen zu können. Die laufenden jährlichen Grundmittel der gemeinsamen Bund-Länder-Finanzierung würden somit auf 8640 € je Studienanfänger_in erhöht werden.

Um dem Bedarf an Masterstudienplätzen zu begegnen, soll die finanzierte Dauer der Studienplatzkapazität von 4 Jahren auf 5 Jahre verlängert werden. Legt man eine Erhöhung der laufenden Grundmittel auf 8640 €/Jahr sowie eine Verlängerung der Förderzeit auf 5 Studienjahre zugrunde, müssten Bund und Länder für die Laufzeit des Hochschulpakts 2011-2015 pro zusätzlichen Studienanfänger einen Betrag von 43 200€ bereitstellen (Bundesanteil: 21 600 €).

Nach der Bundestagswahl 2013 sollten zügig Verhandlungen zwischen Bund und Ländern aufgenommen werden, um diese Element zur Grundlage einer dauerhaften Bund-Länder-Finanzierung der Hochschulen im grundständigen Bereich zu machen. Das Ziel ist der Erhalt eines bedarfsgerecht gestalteten Angebots an Studienplätzen und damit auch einer angemessenen Ausstattung der Grundfinanzierung der Hochschulen. Eckdaten dieser Finanzierungsvereinbarung sollten bis Ende 2014 feststehen, um die Planungssicherheit für die Hochschulen zu erhöhen.

Zwei zentrale Herausforderungen für die Hochschulen und Forschungseinrichtungen – steigende Studierendenzahlen und die Digitalisierung in Forschung und Lehre – sind mit steigenden Investitionsbedarfen verbunden. Die frühere Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau wurde im Rahmen der Föderalismusreform jedoch durch den deutlich niedriger ausgestatteten Fördertopf für Forschungsbauten von überregionaler Bedeutung (213 Mio. jährlich – Stand 2012) und Großgeräte (85 Mio. Euro jährlich-  Stand 2012) ersetzt. Die Bundesländer erhalten seit der Föderalismusreform zudem so genannte Entflechtungsmittel zur Kompensation, die bis Ende 2013 zweckgebunden für den Hochschulbau zur Verfügung gestellt werden. Der Umfang beträgt 695,3 Mio. Euro jährlich und wird nach einem festgelegten Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Von 2014 an sind weder Höhe noch Zweckbindung festgelegt.

DIE LINKE schlägt vor, die Zahlungen auf 1 Milliarde Euro bei fortgesetzter Zweckbindung zu erhöhen und in den Folgejahren um drei Prozent jährlich zu steigern. Als Vorbild kann hierbei das Land Brandenburg gelten, das eine entsprechende Zweckbindung bereits gesetzlich fixiert hat. Die Förderung von Forschungsbauten, die laut Entflechtungsgesetz ebenfalls vorerst bis Ende 2013 befristet ist, sollte in dieser Summe aufgehen. Wenn das Kooperationsverbot aufgehoben worden ist, sollte über ein Investitionsprogramm in gleicher Höhe im Rahmen der GWK beraten werden. Darin könnten zukünftig sowohl die Förderung der hochschulischen wie auch der sozialen Infrastrukturen enthalten sein. Zudem ist insbesondere im Bereich der Bibliotheken und IT-Abteilungen im Zuge der Digitalisierung von Wissenschaft ein steigender Investitionsbedarf zu decken.

2. Gute Arbeitsbedingungen in Wissenschaft und Forschung entwickeln – Dauerstellen für Daueraufgaben

Die wettbewerbliche Steuerung des Wissenschaftssystems hat sich verheerend auf die Arbeitsverhältnisse in den Hochschulen ausgewirkt und eine vorausschauende Personalplanung und –entwicklung zurückgedrängt. Gerade das angestellte Personal im wissenschaftlichen Mittelbau wird immer häufiger mit Kurzzeitverträgen abgespeist und vom Management der „unternehmerischen Hochschule“ als flexibler Haushaltsposten gesehen. Zugleich gilt eine hohe Anzahl an befristeten Drittmittelbeschäftigten als Qualitätsausweis für Professorinnen und Professoren. Diese Fehlsteuerung hat dramatische Folgen: fast 90 Prozent der angestellten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler arbeiten auf einer befristeten Stelle und mehr als zwei Drittel auf Teilzeitbasis.²

Dass diese Verhältnisse nicht nur unattraktiv und ungerecht etwa gegenüber Beschäftigten in der Privatwirtschaft oder beamteten Professorinnen und Professoren sind, sondern auch eine Lebens- und Karriereplanung verunmöglichen, wird offensichtlich. Besonders auf Frauen wirken diese Bedingungen abschreckend. Es leidet auch die Qualität der Wissenschaft insgesamt unter kurzatmigen Wettbewerbszyklen, unter langjähriger Unselbständigkeit der Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler und unter der Instabilität von Teams und Strukturen. Der hohen Eigenmotivation der Beschäftigten in der Wissenschaft werden die Arbeitsbedingungen in keiner Weise gerecht. Insbesondere promovierte und berufungsfähige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stehen vor einer äußerst schwierigen Situation.

Wir brauchen eine neue Kultur nachhaltiger Personalpolitik, um die Attraktivität des Arbeitsfeldes Wissenschaft zu erhöhen und gerechte Verhältnisse in den Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu unterstützen. Über rechtliche und tarifvertragliche Maßnahmen hinaus sollte die Politik durch eine stabile Finanzierungssituation zur Schaffung von dauerhaften und wissenschaftlich eigenständigeren Beschäftigungsmöglichkeiten neben der Professur, offenen und verlässlichen Karrierewegen sowie attraktiven Gehaltsstrukturen beitragen.

DIE LINKE schlägt vor, die Einrichtung unbefristeter Stellen mit einem Anreizprogramm durch den Bund zu fördern. Dieses soll ähnlich wie das „Professorinnenprogramm“ die unbefristete Neubesetzung von Stellen mit einem Bonus prämieren. Es sollte insgesamt 100.000 Neubesetzungen angelegt sein, die jeweils für zwei Jahre mit 10000 Euro jährlich bezuschusst werden. In den kommenden zehn Jahren könnte auf diese Weise die knappe Hälfte des angestellten wissenschaftlichen Personals an den Hochschulen auf Dauerstellen gelangen. Notwendig wären für dieses Programm Mittel in Höhe von durchschnittlich 100 Mio. Euro jährlich.

Absichtlich soll die Förderung nicht auf bestimmte Personalkategorien eingeschränkt werden, um die Gestaltung der Personalstrukturen vor Ort nicht unnötig zu beschränken. So wären Juniorprofessuren mit Tenure Track, klassische Mitarbeiter_innenstellen bzw. Hochschuldozent_innen förderfähig.
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), das die Sonderbefristungsmöglichkeiten in der Wissenschaft regelt, sollte schnell reformiert werden. SPD und CDU haben noch 2007 dieses Gesetz beschlossen, um das Sonderbefristungsrecht in der Wissenschaft rechtssicherer zu gestalten und auszuweiten. Schon damals war jedoch klar, dass dies der falsche Weg ist.

Der Evaluierungsbericht zum WissZeitVG³ hat insbesondere die extrem kurzen Laufzeiten vieler Arbeitsverträge an Hochschulen und Instituten empirisch belegt. An den Hochschulen läuft mehr als die Hälfte der Fristverträge (53 Prozent) kürzer als ein Jahr, weitere 36 Prozent bis zu zwei Jahre. Nur 11 Prozent der Verträge haben eine Laufzeit von zwei Jahren und mehr. Die Befristungshöchstdauer wird im Durchschnitt mit etwa zwölf Arbeitsverträgen erreicht.

Wir brauchen als ersten Schritt gesetzliche Mindestvertragslaufzeiten von einem Jahr und die verbindliche Kopplung der Laufzeit an Qualifikationsphase (Promotion etc.) oder Projektlaufzeit. Dies haben wir und die gesamte Opposition mehrfach im Bundestag gefordert. Die Koalition hat sich hier keinen Millimeter bewegt und lehnt eine Gesetzesnovellierung ab. Wir wollen zudem die einmalige Tarifsperre streichen, damit Gewerkschaften und Arbeitgeber spezifische Regelungen verhandeln können.

3. Exzellenzinitiative beenden – DFG-Förderung weiter entwickeln

Die Exzellenzinitiative wurde 2004 von der SPD entwickelt, 2006 unter Schwarz-Rot gestartet und sollte eine Anzahl deutscher Universitäten in die globale Spitzenliga bringen. Wir haben diesen Wettbewerb schon zu rot-grünen Zeiten als falsches förderpolitisches Signal abgelehnt. Die Gründe waren:

  • Wenige akademische Leuchttürme auf Kosten der Verbesserung in der Fläche
  • Keine nachhaltige Hochschulentwicklung (z.B. beim Personal) wegen lediglich fünfjähriger Projektdauer
  • Keine Verbesserungen für die Lehre und die Studierenden
  • Fachhochschulen formal und kleine Universitäten faktisch vom Wettbewerb ausgeschlossen

Die Erfahrungen zeigen zudem, dass die Initiative zu einer inneren Entdemokratisierung der Universitäten durch neue informelle Managementstrukturen geführt hat. Diese Gründe sprechen auch heute gegen eine Verlängerung oder gar Verstetigung, wie sie SPD und CDU derzeit diskutieren.
Positiv sehen wir einige Erfahrungen in den ersten beiden Förderlinien der Graduiertenschulen sowie der so genannten Exzellenzcluster, etwa eine gute Unterstützung für Promovierende sowie interdisziplinäre Ansätze in Forschungsverbünden.

Wir haben im Bundestag seit dem Start des Wettbewerbs darauf gedrungen, die Exzellenzinitiative ersatzlos auslaufen zu lassen und positive Erfahrungen mit Forschungsclustern und Graduiertenschulen in die Reform der Förderinstrumente der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zu integrieren. Dazu ist kein Aufwuchs der DFG-Mittel notwendig, sondern eine gezielte Einarbeitung struktureller Elemente aus dem Exzellenzwettbewerb in die bestehenden Förderprogramme der DFG. Aus der Clusterförderung erscheinen hier insbesondere die Kooperationsformen mit der außeruniversitären Forschung sowie die Interdisziplinarität erhaltenswert. Das Förderinstrument der Graduiertenschulen lässt sich mit den Graduiertenkollegs der DFG verschmelzen, um eine hohe Qualität der strukturierten Promotion zu erzielen.

Die finanziellen Dimensionen der Exzellenzinitiative sind jedoch nicht zu hoch einzuschätzen. 2013 werden etwa 362 Millionen durch den Bund verausgabt. Diese Mittel sollten zukünftig zugunsten der zweiten Säule des Hochschulpaktes und einer dauerhaften Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung der Hochschulen verwendet werden.

Das Aufkommen von Drittmitteln an Hochschulen hat sich von 1995 bis 2010 verdreifacht, die Grundmittel wuchsen im selben Zeitraum lediglich um gut 30 Prozent –  also etwa 2 Prozent jährlich und kaum über der Inflationsrate (Stat. Bundesamt 2012). Das Verhältnis von Grundmitteln, die eine eigenmotivierte Forschung ermöglichen, zu wettbewerblichen Drittmitteln hat sich dramatisch verschoben.

Drittmitteleinwerbungen sind durch einen Auszehrungseffekt gekennzeichnet. Intern werden deren Gemeinkosten der Projekte mit bis zu 70 Prozent zur Projektsumme kalkuliert, wobei die Höhe zwischen den Fachrichtungen stark variiert.  Die seit 2007 bzw. 2011/12 gewährten Programmpauschalen für DFG- und BMBF-geförderte Projekte sind ein Instrument, um den hohen Gemeinkostenanteil bei Drittmittelprojekten zumindest teilweise gegenzufinanzieren. Derzeit werden von DFG und BMBF Mittel in Höhe von 20 Prozent als Zuschuss gewährt.

Wir schlagen bereits seit langem vor, statt immer neuer Projektförderinitiativen wie dem Exzellenzwettbewerb oder des Ausbaus der DFG-Förderung, die Höhe der Gemeinkostenpauschalen den tatsächlichen Kosten anzunähern. Konkret sollen die Pauschalen in einem ersten Schritt auf 40 Prozent erhöht und danach in weiteren jährlichen Schritten um fünf Prozent auf 60 Prozent steigen. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus den auslaufenden Mitteln der Exzellenzinitiative sowie aus den Eigenmitteln der DFG und des BMBF.

 


¹  Alle vorstehenden Zahlen: Stat. Bundesamt.

²  Unveröffentlichte Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes für die Fraktion DIE LINKE. April 2013.

³  Georg Jongmanns: Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). Gesetzesevaluation im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Hannover 2011. Online unter http://www.his.de/abt3/ab33/archiv/an0035 (Zugriff am 1.5.2013)

 

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