Oppositionsrechte müssen rechtsverbindlich gesichert werden

Bisher gibt es von Seiten der Koalitionsfraktionen trotz aller Ankündigungen keinen konkreten Vorschlag für eine rechtssichere Gewährleistung der Oppositionsrechte. Wir begrüßen daher, dass der Bundestagspräsident initiativ geworden ist.

Allerdings zielt die Vorlage auf einen Antrag und Beschluss des Bundestages. DIE LINKE geht davon aus, dass die Regelungen nur durch Geschäftsordnungs- und Gesetzesänderungen rechtssicher und einklagbar werden können. Ähnliche Wertungen lassen sich auch aus der Vorlage des Bundestagspräsidenten herauslesen. Daher besteht unter diesem Blickwinkel Beratungsbedarf. Die Opposition darf nicht abhängig vom guten Willen und von Interpretationen der Koalition werden. Besonders wichtig erscheint der LINKEN die Regelung der Normenkontrollklage. Diese ist in der Vorlage nicht enthalten.

DIE LINKE strebt an, dass die Opposition gemeinsam dem Bundestag Vorschläge zur Änderung der Geschäftsordnung sowie der einschlägigen Gesetze vorlegt. Wir ziehen also mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an einem Strang.