Erklärung zur Anhörung im Bundestag zur Frage der Oppositionsrechte

Die heutige Anhörung der Sachverständigen durch den Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages zur Frage der Sicherung der Oppositionsrechte hat nach Ansicht der Ersten Parlamentarischen Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE, Petra Sitte, die Vorschläge der Opposition bestätigt:

„Die Minderheitenrechte der Opposition müssen dringend angepasst werden.  Dies betrifft nicht nur Untersuchungsausschüsse oder Redezeiten, sondern auch das von der Opposition eingeforderte Recht auf Prüfung von Gesetzen auf ihre Verfassungsmäßigkeit im Rahmen der Normenkontrolle. Gerade die Konstellation einer Großen Koalition verlangt nicht schwache, sondern starke Rechte der parlamentarischen Minderheit – auch um der Akzeptanz der Mehrheit willen.

Die Sachverständigen bestätigen mehrheitlich, dass man dafür nicht nur die Geschäftsordnung- wie von der Koalition vorgeschlagen- sondern auch die betroffenen Gesetze ändern muss. Es wurde in der Anhörung sogar vorgeschlagen, die Minderheitenrechte der Opposition in Zeiten Großer Koalitionen im Grundgesetz abzusichern.

Wir wollen endlich eine Lösung. Die Wählerinnen und Wähler gehen davon aus, dass wir die Oppositionsrechte jetzt schnell und vor allem im Konsens aller Fraktionen regeln, um uns den drängenden politischen Aufgaben zu stellen.“

Zum Hintergrund: DIE LINKE hatte den früheren Verfassungsrichter Prof. Ernst Gottfried Mahrenholz als Sachverständigen vorgeschlagen sowie eine Stellungnahme des Staatsrechtler Prof. Hans-Peter Schneider (Hannover) in die Beratungen eingebracht. Es liegen gemeinsame Vorschläge von Grünen und LINKEN sowie der Koalition vor.