Gute außeruniversitäre Forschung braucht wissenschaftliche Freiheit und klare Regeln!

Ich habe in der diesjährigen parlamentarischen Sommerpause eine Kleine Anfrage „Vorgänge bei der Max-Planck-Gesellschaft“ eingereicht.

Hintergrund dieser parlamentarischen Initiative waren Zeitungsberichte aus dem Frühjahr und Sommer dieses und letzten Jahres, in denen bekannt wurde, dass es massive Vorwürfe des Machtmissbrauchs, wissenschaftlichen Verhaltens, der diskriminierenden Behandlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Fälle sexueller Belästigung und Mobbing in mehreren Instituten der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) sowie Inkompetenzen in der Leitung von Instituten gegeben haben soll.

Die Bundesregierung bestätigte in ihrer Antwort diese Vorfälle und erläuterte auf meine Fragen hin, welche Maßnahmen getroffen wurden um wissenschaftliches Fehlverhalten, Mobbing und Diskriminierung Einhalt zu gebieten.

Ich möchte auf drei Punkte näher eingehen:

Es ist interessant, dass die MPG neben den institutionellen Ansprechpersonen die Rechtsanwaltskanzlei Wirsing Hass Zoller beauftragt hat, im Umgang mit Konflikten als „Externe vertrauliche Anlaufstelle“ zu fungieren. Einerseits kann so sichergestellt werden, dass es eine wirklich unabhängige Beschwerdestelle gibt, andererseits kann das auch als Zeichen gewertet werden, dass die eigenen institutionellen Beschwerdestellen nicht hinreichend sind.

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der MPG ist hauptamtlich beschäftigt und unbefristet tätig. Leider gilt das nicht in gleichem Maße für die örtlichen Gleichstellungsbeauftragten sowie die Sektionsgleichstellungsbeauftragten. Diese führen diese Arbeit im Ehrenamt aus und müssen sich die Zeit dafür „freischaufeln“.

Es wurde eine Untersuchungskommission durch die MPG ins Leben gerufen, um auf die Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu reagieren. Konkret ging es um den Vorwurf, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehalten wurden „hypothesenkonform“ zu arbeiten und diesen Thesen entsprechende Ergebnisse zu erarbeiten. Ich bin erleichtert, dass dieser Vorwurf durch die Untersuchungskommission entkräftet werden konnte. Allerdings bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass das sogenannte „Harnack-Prinzip“, also die völlig unabhängige Entscheidung über Forschungsziele und Ressourcen, Fälle von Machtmissbrauch und Mobbing begünstigen kann. Denn einmal „ berufen, orientieren sich die Leiterinnen und Leiter einer Abteilung oder Max-Planck-Forschungsgruppe nicht an einem Curriculum, einem Forschungsprogramm der Organisation oder an Marktinteressen, sondern folgen ihrer Intuition, mit der sie als Forschende die Wissenschaft verändern und voranbringen können“ (https://www.mpg.de/101251/MPG_Einfuehrung). Doch die Finanzierung der Forschung allein nach intellektueller Leistung einzelner oder eines Teams statt nach der Gesamtleistung des Institutes ist nicht ohne Risiko. Dies zeigen auch die Forderungen des Phdnet, der DoktorandInnenzusammenschlusses der MPG, nach einem erweiterten Verhaltenskodex und einem unabhängigen Promotionskolleg.

Abschließend kann ich sagen, dass ich hoffe, dass die Vorfälle ein Weckruf für die MPG waren und  dass der gerade eingeführte „Code of Conduct“, der die Erwartungen guter Arbeitskultur und Führung festschreibt, auch zur Lösung beitragen wird.

Denn wir brauchen die MPG und alle anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen als Garanten guter Forschung und Wissenschaft.

Hier findet ihr die Anfrage: Drucksache 19/13055