Umsetzung Organspendegesetz droht zu scheitern

Noch im Dezember 2021 habe ich mit meiner Fraktion eine Kleine Anfrage zum Stand der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende gestellt. Die Antwort findet sich in aller Ausführlichkeit hier. In kurz komme ich zu einem ernüchternden Ergebnis zum Stand der Dinge:

Die Umsetzung des Organspendegesetzes droht, an den Unstimmigkeiten zwischen Bund und Ländern zu scheitern. Den Hintergrund dafür bildet nicht zuletzt die chronische schwache Finanzlage von Ländern und Gemeinden, die sich deshalb gegen weitere Aufgabenübertragungen durch den Bund wehren. Nach zwei Jahren Vorlaufzeit für das Gesetz ist dies ein enttäuschendes Zwischenergebnis. Krankenhäuser und Krankenkassen haben in derselben Zeit größere Fortschritte erzielt, die Fallpauschalen erhöht und die Bestellung von Organspendebeauftragten in den Kliniken gesorgt.

Der Mangel an Spenderorganen ist ein dringendes Problem, das Menschenleben gefährdet. Die Zeit, um die fristgerechte Umsetzung des Organspendegesetzes sicherzustellen, wird äußerst knapp. Leidtragende sind die Patientinnen und Patienten, die auf eine Organtransplantation angewiesen sind.