DIE LINKE. im Bundestag in dieser Woche

Der Bundestag wird sich in der laufenden Sitzungswoche mit folgenden parlamentarischen Initiativen der Fraktion DIE LINKE beschäftigen:

Donnerstag, den 22. September 2022:

TOP 10: Antrag “Außerordentliche Krisengewinne von Energiekonzernen abschöpfen”

Während Verbraucher unter den hohen Energiepreisen leiden, klingeln bei den großen Energiekonzernen die Kassen. Das geht so nicht. Mit einer Übergewinnsteuer nach dem Vorbild Italiens sollten diese Krisengewinne abgeschöpft werden.

TOP 18: Entschließungsantrag zum 28. Gesetz zur Änderung des BAföG

Mit der 28. Novelle des BAföG soll eine Lehre aus der Covid-19-Pandemie gezogen und ein Notfallmechanismus eingeführt werden: Der Bundesregierung soll es ohne Zustimmung des Bundesrates möglich sein, den Personenkreis der BAföG-Anspruchsberechtigten im Falle einer bundesweiten Notlage zeitweise zu erweitern. Hilfsleistungen dürfen aber nicht vom Gutdünken der jeweils regierenden Parteien abhängen. Genauso wenig dürfen Betroffene aus einer existenziellen Not heraus in eine Verschuldung gestoßen werden. Deshalb fordert DIE LINKE., die im Gesetz vorgesehene Kann-Formulierung zur Ausgestaltung der Rechtsverordnung durch eine Muss-Vorschrift zu ersetzen, nach der das BAföG im Falle einer bundesweiten Notlage als Vollzuschuss zu zahlen und für etwaige Nachweispflichten eine angemessene Nachreichfrist zu regeln ist.

TOP 19a: Antrag “Strom- und Gassperren verbieten”

Den Bürgerinnen und Bürgern drohen durch die stark gestiegenen Strom- und Gaspreise horrende Nachzahlungen und deutlich höhere monatliche Abschläge, die sie aus eigener Tasche nicht mehr bezahlen können. Neben höheren Entlastungszahlungen für alle mit kleinen und mittleren Einkommen und einer staatlichen Preisaufsicht, wie die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag sie fordert, müssen Strom- und Gassperren dringend verboten werden.

TOP 19 b: Antrag “Gas- und Strompreispreisdeckel einführen”

Die steigenden Energiepreise erfordern einen staatlichen Eingriff in den Energiemarkt und eine Festlegung einer Obergrenze für Gas- und Strompreise für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen. Andernfalls ist der Zugang zu Energie und die Versorgungssicherheit aus sozialen Gründen nicht länger gewährleistet.

Freitag, den 23. September 2022

TOP 28 f: Antrag “Kassendefizite solidarisch überwinden – Erhöhung der Beitragssätze durch die Krankenkassen verhindern”

Die gesetzliche Krankenversicherung ist in einer dramatischen Finanzlage. Es droht ein Defizit von mindestens 17 Milliarden Euro im nächsten Jahr und damit deutliche Beitragssteigerungen der Kassen. Die Ampel blockiert sich selbst zu einem großen Teil und legt einen sehr zweifelhaften Gesetzentwurf vor. Wir zeigen mit diesem Antrag auf, wie man dieses Problem ohne Belastung der niedrigen und mittleren Einkommen konkret lösen kann und gleichzeitig die Finanzierung gerechter und nachhaltiger wird.

TOP 28 g: Antrag “Mehrwertsteuer auf Arzneimittel absenken – Anhebung der Zusatzbeiträge für gesetzlich Krankenversicherte verhindern”

Die Bundesregierung plant, die gesetzlich Versicherten in Milliardenhöhe zu belasten, unter anderem durch die Erhöhung der Zusatzbeiträge an die Krankenkassen. Durch eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel könnte dies entfallen, da der Einspareffekt von 5 Milliarden Euro für die Krankenkassen gleich hoch wäre wie die Mehreinnahmen durch die erhöhten Zusatzbeiträge. Der volle Mehrwertsteuersteuersatz auf Arzneimittel wird in Europa nur noch in Deutschland, Dänemark und Bulgarien erhoben.

TOP 35 h: Antrag “Patientenberatung stärken und ihr Angebot verbessern”

Die Privatisierung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) durch Kassen und Bundesregierung war ein Desaster mit Ansage. Es ist höchste Zeit, die UPD wieder gemeinnützig und unabhängig auszugestalten und die Pflegeberatung sukzessive einzubeziehen. Denn auch in der Pflege sind oft Angebote und Rechte für viele Menschen unbekannt oder mit hohen Hürden versehen. Eine langfristige Begleitung als Fallmanagement, etwa für multimorbide Menschen, wird als eigener Leistungsanspruch eingeführt.