PM: Kein Fortschritt – Bundesregierung lässt Potenzial von KI für Gemeinwohl weiter liegen

„Die Bundesregierung experimentiert mit KI immer noch an den Interessen der Zivilgesellschaft vorbei“, erklärt Petra Sitte, forschungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die heute veröffentlichte Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zum Einsatz von KI im Geschäftsbereich der Bundesregierung (BT-Drs. 20/6862). „Mehr als die Hälfte der Anwendungen, die die Bundesregierung in unserer ersten Anfrage zu KI Anfang 2022 gelistet hat, befindet sich jetzt schon nicht mehr im Einsatz, statt dessen kommen neue Projekte hinzu und die Ampel verrät nicht, wie viel Geld dafür geflossen ist.“ Petra Sitte weiter:

„Es gibt noch so viele wesentliche Fragen rund um KI, die nicht geklärt sind. Dies steht einem transparenten und verantwortungsvollen Einsatz zum Wohl der Menschen und der Gesellschaft entgegen, zum Beispiel Fragen der fehlenden Nachvollziehbarkeit oder auch zum Diskriminierungsrisiko. Zu beiden Feldern finden sich aber auch in unserer zweiten Anfrage wieder nur eine Handvoll Forschungsprojekte. Stattdessen sehen wir aber wieder mehr als zwei Millionen Euro für Mobilität.

Wir haben aktuell eine historische Chance, eine neue Technologie genau dann zu regulieren, wenn sie gesellschaftlich relevant wird. Insbesondere mit generativer KI wie ChatGPT stehen zahlreiche Bereiche der Gesellschaft möglicherweise vor großen Umwälzungen.

Ich fordere die Bundesregierung auf, zuverlässige Prüfverfahren durch Dritte für Hochrisiko-Anwendungen einzuführen, bevor diese auf den Markt kommen. Weiterhin brauchen wir breite Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, damit alle Mitglieder der Gesellschaft verstehen, wie KI funktioniert und wo ihre Grenzen liegen. Außerdem erwarte ich von der Bundesregierung einen verantwortungsvollen Umgang mit KI mit Fokus auf die Förderung des Gemeinwohls. Eine gezielte Forschungsförderung wäre hierfür der richtige Schritt.

Alle Anwendungen, die die Bundesregierung schon jetzt in Behörden einsetzt, müssen auch rückwirkend mindestens nach den Standards der KI-Verordnung reguliert werden. Angesichts der Vielzahl an Anwendungen, die jetzt schon in Behörden genutzt werden, muss und darf die Bundesregierung nicht auf die KI-Verordnung warten, sondern muss schon jetzt Maßnahmen ergreifen, wenn sie ihr Versprechen des gesellschaftlich verantwortungsvollen Einsatzes von KI halten will.“

Eine ausführliche Auswertung der Antwort mit Blick darauf, wie sich die Forschungsförderung im Detail entwickelt hat, folgt in Kürze!