60 Jahre KPD-Verbot

18:00 – 21:00

Lade Karte ...

Wahlkreisbüro von Hendrik Lange (MdL), Halle (Saale)

 

Flyer zur Veranstaltung 60 Jahre KPD-Verbot

Am 17. August 1956 wurde die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) verboten, aufgelöst und enteignet. Das war der schwärzeste Tag in der westdeutschen Kommunistenverfolgung der fünfziger und sechziger Jahre, in denen Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren gegen 150.000 bis 200.000 Personen durchführten, die kommunistischer oder prokommunistischer Aktivitäten verdächtigt wurden. Etwa 10.000 von ihnen wurden verurteilt.

Das in Europa einzigartige KPD-Verbot erwies sich zunächst als ein Mittel gesellschaftlicher Repression, die weiter über den Kreis der unmittelbar Betroffenen hinauswirkte. Es rechtfertigte die damalige Politische Justiz gegen Kommunisten, deren Bündnispartner und (vermeintliche) Gesinnungsfreunde. Mit seiner Hilfe wurden sämtliche kommunistischen Massen- und Bündnisorganisationen zerrieben und aus dem öffentlichen Willensbildungsprozeß ausgeschaltet. Und das KPD-Verbot diente obendrein dazu, zahlreichen Kommunist*innen Wiedergutmachungsleistungen, die ihnen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für ihren Widerstand gegen das NS-Regime zustanden, abzuerkennen oder generell zu verweigern.

Nach 60 Jahren wird es Zeit das Unrecht anzuerkennen und die Opfer zu rehabilitieren.

 

Jan Korte – Kurzbiografie:

*1977 in Osnabrück, verheiratet, 2 Kinder

Politikwissenschaftler, MA

seit 2005 Mitglied des deutschen Bundestages

seit 2009 Mitglied im Vorstand und seit 2011 stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

 

Ausschlussklausel: Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.