Gesetzentwurf öffnet PID behutsam

Anlässlich der Vorstellung des Gesetzentwurfs zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik in der Bundespressekonferenz am 21.12.10 erklärt Dr. Petra Sitte, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und forschungspolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag:

„Ich halte für richtig und wichtig, dass ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht wird, der Paaren, die für ihren Kinderwunsch sehr schwere Entscheidungen treffen mussten und müssen, Hilfe bieten kann. In einer Gruppe von Abgeordneten aller Fraktionen setze ich mich daher für eine begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik ein.“

 Hilfe sollen zum einen Eltern bekommen, die Träger von Erbanlagen sind, die zu so schwerwiegenden Erkrankungen oder Behinderungen bei ihren Kindern führen, dass diese Paare im Einzelfall diesen Kindern schweres oder schwerstes Leiden ersparen möchten bzw. dass diese Paare befürchten, an ihrer Verantwortung für die Pflege der Kinder zu scheitern.

Zum anderen will der Gesetzentwurf auch Frauen, die sich infolge von wiederholten Fehl- oder Totgeburten ihren Kinderwunsch nicht erfüllen konnten, eine Möglichkeit einräumen, Ursachen dafür zu klären. Auf diese Fälle begrenzt, soll die Diagnose von Chromosomenanomalien, sofern sie ursächlich für derartige Tod- oder Fehlgeburten sind, ermöglicht werden.

 Der Gesetzentwurf schließt eine so genannte Listenlösung, die schwerwiegende Erkrankungen auflisten bzw. definieren würde, definitiv aus. Eine solche Definition und abgeleitete Bewertung der Schwere kann nur im Einzelfall erfolgen, ähnlich wie auch beim Schwangerschaftsabbruch vorgegangen wird. Daher sieht der Gesetzentwurf vor, Ethikkommissionen zu bilden, die durch ihre interdisziplinäre Zusammensetzung eine sachgerechte Bewertung der komplexen Problem- und Entscheidungslage aus vielfältigen Perspektiven gestatten.

Diese Ethikkommissionen entscheiden über die Zulässigkeit der PID. Grundlage sind aktuelle Kenntnisse über Schwere, Verläufe und Therapiemöglichkeiten von Krankheiten, die sich aus genetischer Vorbelastung der Paare, aus ihrer konkreten Familiengeschichte, aus problematischen Schwangerschaftserfahrungen und aus der persönlichen Situation der Partner ergeben, die letztlich die Konflikte bewältigen müssen.

 Die PID soll ausschließlich an eigens zugelassenen Zentren durchgeführt werden. Zudem sollen Paare vor und nach der PID unabhängige medizinische und psychosoziale Beratung erhalten.

Auf diese Weise ist gewährleistet, dass niemand das PID-Verfahren mangels Informationen leichtfertig oder mit falschen Vorstellungen anstrebt und dieses Verfahren nur für jene als Option vorgehalten wird, die sich in einer wirklich schweren Lage und Gewissenskonflikten befinden. Bisherige Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern berechtigen zu der Annahme, dass mittels dieser eng definierten Grenzen auch die Angst vor einer wachsenden Anwendung der PID genommen werden kann.

Mithin sorgt bereits die erhebliche psychische und physische Belastung, die der notwendigen hormonellen Behandlung und den operativen Eingriffen für die künstliche Befruchtung folgt, dafür, dass die Fallzahl dort, wo die PID seit Jahren praktiziert wird, stabil gering geblieben ist.

 Die Antragsteller und –stellerinnen wollen die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs mit einer Fachanhörung begleiten, um noch offene Fragen und Kritiken erörtern zu können. Insofern ist nicht auszuschließen, dass diese Anhörung weitere wichtige Hinweise aber auch Lösungen erbringt, wie die Umsetzung des Gesetzesziels qualifiziert werden kann. Die Abgeordnetengruppe wird gegebenenfalls auch Klarstellungen im Gesetzestext durch Änderungsanträge vornehmen.


Hier können Sie den Gesetzentwurf als pdf herunterladen