Rede: Hilfe statt Strafrecht für Menschen in suizidalen Lagen

Die Hilfe beim Suizid ist Hilfe bei der Ausübung des Grundrechts auf Selbstbestimmung und kann daher nicht strafbar sein. Menschen, die sich mit Suizidgedanken tragen, brauchen Beratung zu Alternativen und Hilfsangeboten, in jedem Fall aber Unterstützung bei der Umsetzung ihres frei gebildeten Willens – kostenlos und flächendeckend. Geschäften mit der Suizidhilfe wird so die Grundlage entzogen.