Verloren und doch gewonnen

Das Bundesverfassungsgericht hat sehr ausführlich die Zulässigkeit aller Anträge der Fraktion DIE LINKE begründet, obwohl Bundestag und Bundesregierung sie sämtlich für unzulässig hielten. Unsere Anträge, das Normenkontrollverfahren und andere Kontrollrechte, die an Quoren gebunden sind, der Opposition auch dann zu ermöglichen, wenn sie die Quoren nicht erfüllt, hat das Bundesverfassungsgericht abgelehnt.

Opposition braucht Rechtssicherheit

Der Koalitionsvorschlag, die Minderheitsrechte in der Geschäftsordnung des Bundestags zu erweitern, bleibt auch nach den jüngsten Verhandlungen für uns nicht zustimmungsfähig. Die Geschäftsordnung des Bundestags kann keine Gesetze außer Kraft setzen – insbesondere dann nicht, wenn Dritte betroffen sind. Der Bundestag selbst hat als Gesetzgeber die Pflicht, Regelungen dort zu verankern, wo sie hingehören.