PID-Zulassung: in schweren Konfliktlagen bestätigt

Zur heutigen Abstimmung über die Gesetzentwürfe zur Präimplantationsdiagnostik erklärt Dr. Petra Sitte, forschungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE:

Ich bin sehr froh und erleichtert, dass der Bundestag heute mit seiner Mehrheit die begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik bestätigt hat. Abhängig von ihrer individuellen medizinischen und psychosozialen Lage können nun Paare, die von einer vererbbaren schwerwiegenden Erkrankung oder Behinderung wissen oder deren Kinderwunsch an wiederholten Früh- oder Totgeburten scheitert, eine PID in Anspruch nehmen. Nach vielen Gesprächen in den vergangenen Monaten mit Frauen und Paaren, die über eine PID nachdenken, weiß ich, dass sie sich häufig in schweren Konfliktlagen befinden. Die PID kann keine Garantie für den Kinderwunsch von Paaren, sie kann aber in Einzelfällen Abhilfe in diesen Konfliktlagen leisten.

Der Bundestag ist heute dem mehrheitlichen Meinungsbild in der Bevölkerung gefolgt. Die Entscheidung gleich im ersten Wahlgang ist ein klares Bekenntnis zur getroffenen Regelung.

Der von mir mit eingebrachte erfolgreiche Gesetzentwurf hatte sich zum Ziel gesetzt, die geltende Rechtslage seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2010 klar zu regeln. Das ist nun mit dem beschlossenen Gesetz der Fall. Darin wird eine psychosoziale und humangenetische Beratung der Paare vor dem eigentlichen Zulassungsverfahren festgehalten, eine Einzelfallbegutachtung durch eine interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommission und auch ein Monitoring der Entwicklung durch die Bundesregierung, das für sichere Standards sorgen soll. Nicht zuletzt gibt es nun auch Rechtssicherheit für Ärzte und medizinisches Personal, die sich ohne berufliche Nachteile jederzeit für oder gegen die eigene Beteiligung an einer PID entscheiden können.

Namentliche Abstimmung im Stimmzettelverfahren