DIE LINKE. im Bundestag in dieser Woche

Der Bundestag wird sich in der laufenden Sitzungswoche mit folgenden parlamentarischen Initiativen der Fraktion DIE LINKE beschäftigen:

Freitag, 3. Juni 2022:

TOP III b: Beratung der Beschlussempfehlung zu dem Antrag “Ausweitung der Minijobs konterkariert Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns”

Minijobs verdrängen reguläre Beschäftigung, begünstigen Schwarzarbeit und Niedriglöhne sind an der Tagesordnung. Gleichstellungspolitisch sind sie eine Katastrophe, denn sie legen das Erwerbspotential von Frauen still. Arbeit muss außerdem ab der ersten Stunde voll sozialversichert sein. Mittels Arbeitszeiterfassung ist sicherzustellen, dass die begrüßenswerte Mindestlohn-Erhöhung auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt. Der Schwellenwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns ist gesetzlich festzuschreiben.

TOP III c: Beratung des Antrags “12 Euro Mindestlohn sicherstellen – Kontrollen unterstützen und ausbauen“

Um zu verhindern, dass Beschäftigte um den Mindestlohn betrogen werden, wollen wir die Kontrollen ausbauen. Neben einer strengeren Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit sind ausreichend Personal für die Kontrollen und eingeleitete Verfahren, eine effektive Zusammenarbeit der für die Kontrollen zuständigen Behörden sowie Transparenz über Verstöße notwendig. Systematische Verstöße gegen den Mindestlohn können zusätzlich durch ein Verbandsklagerecht für die Gewerkschaften wirksamer geahndet werden.

TOP V: Entschließungsantrag zu dem „Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 – gesamt“

Die Ampel blinkt dauergelb. Der Bundeshaushalt 2022, wie er von der Koalition aus SPD, Grünen und FDP vorgelegt wurde, gießt eine Politik des „Weiter so“ in Zahlen. Nirgends lässt sich erkennen, was der Koalitionsvertrag noch versprach: Als Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit angetreten, das mehr Fortschritt wagen will, steht jedes Projekt dieser Koalition unter dem Dogma und Vorbehalt der Schuldenbremse.

TOP I.22: Änderungsantrag zu dem “Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 – Gender Budgeting”

„Gender Budgeting“ ist die Verwirklichung der Gleichstellung von Männern und Frauen im Haushalt. Der Bundeshaushalt bildet Verteilungsverhältnisse ab und ist Ausdruck von politischen Prioritätensetzungen. DIE LINKE. fordert, dass die Bundesregierung mit Beginn der Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 systematisch die Geschlechtergerechtigkeit bei der Planung und im Vollzug des Bundeshaushalts berücksichtigt.

TOP I.22: Änderungsantrag zu dem “Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 – Lobbyismus”

In Ministerien und im Kanzleramt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, die gleichzeitig vertraglich an Unternehmen und Verbände gebunden sind. Lobby-Gruppen können so ihre Interessen unmittelbar durchsetzen. DIE LINKE. fordert eindeutige Regeln, die dies untersagen.

TOP VI: Änderungsantrag zu dem „Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand – hier: Erwerbsminderungsrente“

Krankheit darf nicht arm machen. Die Zuschläge von 7,5 und 4,5 Prozent mehr Erwerbsminderungs-Rente wurden willkürlich gedeckelt und sind viel zu niedrig. Wenn die Zuschläge erst 2024 ausgezahlt werden können, dann muss wenigstens rückwirkend ein Ausgleich gewährt werden.

TOP VI: Änderungsantrag zu dem “Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand – hier: Nachholfaktor”

Das Mindestsicherungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung wird in vier Schritten bis zum Jahr 2025 auf 53 Prozent angehoben, um ein lebensstandardsicherndes Einkommen im Alter zu gewährleisten. Die Begrenzung des Beitragssatzes auf 20 Prozent entfällt. Der Nachholfaktor bleibt ausgesetzt. Die gesetzliche Rente wird endlich wieder sicher.

TOP VI: Entschließungsantrag zu dem “Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand”

Der Zuschlag für bestehende Erwerbsminderungsrenten wird knapp verdoppelt und rückwirkend bis zum 1. Juli 2022 nachgezahlt. Das Mindestsicherungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung wird in vier Schritten bis zum Jahr 2025 auf 53 Prozent angehoben, um ein lebensstandardsicherndes Einkommen im Alter zu gewährleisten. Die Begrenzung des Beitragssatzes auf 20 Prozent entfällt. Der Nachholfaktor bleibt ausgesetzt. Die Rente folgt wieder der Lohnentwicklung und wird endlich wieder sicher.