DIE LINKE. im Bundestag in dieser Woche

Der Bundestag wird sich in der letzten Sitzungswoche 2022 mit folgenden parlamentarischen Initiativen der Fraktion DIE LINKE. beschäftigen:

Donnerstag, den 15. Dezember 2022:

TOP 11 a: Antrag “PCK Schwedt Raffinerie retten und transformieren – Deindustrialisierung Ostdeutschlands verhindern“

Weniger als zwei Monate vor Beginn des Ölembargos hat die Bundesregierung keinen Plan, wie sie die PCK in Schwedt mit ausreichend Öl beliefern will. Von der PCK hängen die Kraftststoffproduktion für Ostdeutschland sowie 1.200 direkte und tausende indirekte Arbeitsplätze in Brandenburg ab. Für die Region ist die PCK ein entscheidender Strukturbaustein. Die Menschen vor Ort haben zu Recht Angst vor einer erneuten Deindustrialisierung.

TOP 14: Antrag “Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – hier: Ausschussöffentlichkeit und Zugang zu Dokumenten”

Das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie lebt von der Transparenz des Parlaments. Daher sollen Ausschüsse des Bundestages zukünftig grundsätzlich öffentlich tagen und über Livestream im Internet übertragen werden. Die Dokumente und Protokolle der Ausschüsse sollen grundsätzlich öffentlich und als Open Data zugänglich sein. Ausnahmen sind für begründete Geheimhaltungsbedürfnisse vorgesehen.

TOP 14 Antrag: “Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – hier: Frist für die Durchführung von öffentlichen Anhörungen”

Die Regierungsmehrheit verzögerte in der Vergangenheit teilweise die Durchführung von öffentlichen Anhörungen, obwohl es ein so genanntes Minderheitsrecht dazu gibt. Die Geschäftsordnung regelt bisher keine Frist zur Durchführung dieser Anhörungen. Verankert werden soll daher die Pflicht, die Anhörung innerhalb einer angemessener Frist tatsächlich durchzuführen, für eine Anhörung auf Minderheitsverlangen soll diese Höchstfrist zehn Sitzungswochen betragen.

TOP 14: Antrag “Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – hier: Bessere Lesbarkeit von Vorlagen”

Die derzeitige Gesetzgebungstechnik führt dazu, dass weder die Abgeordneten noch die Öffentlichkeit die Gesetzentwürfe gut verstehen können. Die beabsichtigten Änderungen sind hinter unübersichtlichen Änderungsbefehlen versteckt. Um Gesetzgebungsverfahren transparent zu gestalten und alle besser zu informieren, sind künftig Gesetzentwürfen, Änderungsanträgen und Ausschuss-Beschlussempfehlungen Lesefassungen (Synopsen) mit dem aktuellen und dem künftigen Wortlaut der Normen beizufügen.

TOP 14: Antrag “Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – hier: Beratungsfrist”

Die Regierungsmehrheit im Bundestag „versenkt“ gern ihr unangenehme parlamentarische Initiativen in Ausschüssen und verhindert durch ständiges Vertagen jahrelang deren Beratung. Ein Beispiel hierfür ist die jahrelange Verhinderung der Beratung von Gesetzentwürfen zur “Ehe für alle”. Um dieses missbräuchliches Vorgehen zukünftig zu verhindern, wird eine Regelung eingeführt, wonach die Initianten der Initiativen den Abschluss der Beratung im Ausschuss und die anschließende Aufsetzung im Plenum spätestens nach 25 Sitzungswochen verlangen können.

TOP 19: Antrag “Gute Wissenschaft braucht gute Arbeitsbedingungen – Kettenbefristungen beenden“

Der Anteil befristeter, kurzer Kettenverträge in der Wissenschaft hat ein Maß erreicht, das nicht mehr vertretbar ist. Der Evaluationsbericht zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz zeigt deutlich, dass eine Verbesserung der prekären Anstellungsverhältnisse an Hochschulen und Forschungseinrichtungen trotz anderslautender Zielsetzungen ausgeblieben ist. DIE LINKE. fordert unter anderem  wissenschaftliche und künstlerische Qualifikation auf die Promotion zu beschränken und Mindestvertragslaufzeiten anstelle von Höchstbefristungen.

Zusatzpunkt: Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bundesbaus

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht nur eine Kompetenzausweitung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vor, ohne sie in ihrem Auftrag und ihrem Wirtschaften zu reformieren. Der Entschließungsantrag fordert die Änderung des gesetzlichen Auftrags der BImA, so dass Privatisierungen ausgeschlossen und der Auftrag um die soziale Wohnraumversorgung erweitert wird. Hierzu soll die BImA Liegenschaften zurückkaufen, an der Seite der Kommunen arbeiten und selbst neue Wohnungen bauen. Die Vermietungspraxis muss sozial ausgewogen sein, Klimaziele müssen eingehalten werden, die BImA soll in den Dienst der öffentlichen Daseinsvorsorge gestellt werden.