Ich bedauere sehr, dass der Gesetzentwurf zur Suizidhilfe, an dem ich mitgearbeitet und für den ich mich eingesetzt habe, heute keine Mehrheit unter den Abgeordneten des Bundestages gefunden hat. Die Suizidhilfe verbleibt damit in einem rechtlichen und medizinischen Graubereich, mit entsprechenden Konsequenzen für alle Betroffenen und diejenigen, die zur Hilfe bereit sind. Suizidhilfe wird so jedoch weiterhin stattfinden, ebenso wie andere Formen der Beendigung des eigenen Lebens, die mit Schmerzen und Risiken behaftet sind.
Es ist gut, dass die Suizidhilfe somit nicht wieder in den Bereich des Strafrechts gestellt wurde. Der Gesetzgeber hat es aber leider nicht geschafft, eine den klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und dem Selbstbestimmungsrecht entsprechende Lösung zu verabschieden. Die Abgeordneten haben aber erfreulicherweise unter Beweis gestellt, dass uns trotz aller Differenzen und mitunter hitzigen Debatten der Wille eint, Menschen, die sich mit Suizidgedanken tragen, frühzeitig zu helfen und die Suizidprävention auszubauen.
Hier ist meine Rede zu den Gesetzentwürfen vom 06. Juli 2023.