LINKE schlägt unbürokratische Regelung zur Digitalisierung verwaister Werke vor

DIE LINKE bringt einen Gesetzentwurf zum Urheberrecht (Drs. 17/4661) ein. Ziel ist, die digitale Zugänglichmachung verwaister und vergriffener Werke durch öffentliche Bibliotheken deutlich zu erleichtern. Dazu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Dr. Petra Sitte:

„Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse daran, den Schatz des kulturellen Erbes in Bibliotheken, Archiven und Museen nicht einfach dem Verfall preiszugeben. Die digitalen Technologien bieten alle Möglichkeiten, diesen Schatz zu heben und für die Öffentlichkeit, für Bildung und Wissenschaft kostengünstig zugänglich zu machen. Das Urheberrecht darf dabei keine Bremse sein, wenn die Urheber der Werke unbekannt oder die Rechtsituation nicht zu klären ist.

Der Gesetzentwurf der LINKEN erreicht durch die Einführung einer präzisen Schrankenregelung, dass für öffentliche Bibliotheken und Museen größtmögliche Rechtssicherheit besteht und bekannt werdende Urheber und Rechtinhaber vergütet werden. Anders als im Gesetzentwurf der SPD sollen die Einrichtungen jedoch nicht erst ein kompliziertes Genehmigungsverfahren abschließen, sondern können nach einer standardisierten Suche nach möglichen Rechteinhabern mit der Digitalisierung beginnen.

Wenn die europäische digitale Bibliothek Europeana eine ernsthafte Konkurrenz auf nichtkommerzieller Basis zur Google-Buchsuche werden soll, müssen wir schnell und entschlossen die Hindernisse einer flächendeckenden Digitalisierung aus dem Weg räumen.

Google hat bereits 12 Millionen Bücher digitalisiert, die Europeana weniger als die Hälfte davon. In Deutschland werden jährlich etwa 30 Millionen Euro benötigt, um den deutschen Beitrag zur Europeana mit Inhalt zu füllen. DIE LINKE wird diese Mittel auch in den kommenden Haushaltsverhandlungen wieder einfordern.