Position zum Thema „Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche“

Der Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen steht seit Jahren in der Kritik. Noch immer gehen täglich ca. 90 Hektar verloren. In den vergangenen Wochen wurde dieses Thema durch eine Petition des Deutschen Bauernverbandes auf die politische Tagesordnung gesetzt. Über 210.000 Menschen habe die kürzlich abgeschlossene Petition gezeichnet. Die agrarpolitischen SprecherInnen auf Bundes- und Landesebene haben sich am 14.02.2012 dazu positioniert: http://www.nachhaltig-links.de/index.php/landbau/flaechenverbrauch/988-beschluss-flaechenverbrauch

Am 29.02.2012 fand eine Verständigung zwischen der AG AGRAR und der AG UMWELT zum Thema statt. Hier finden Sie/ihr eine gemeinsame Position dieser beiden Arbeitsgruppen:

  • Der Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche ist nach wie vor zu hoch (täglich in Deutschland ca. 90 Hektar) und weit vom Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie (30 Hektar im Jahr 2020) entfernt.
  • Bisher sind fast alle bundespolitischen Forderungen an der Realität in der Kommune und in den Ländern gescheitert.
  • Es besteht dringender politischer Handlungsbedarf, was sich auch an den über 210.000 ZeichnerInnen der Petition an den Deutschen Bundestag zeigt.
  • Zum Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche tragen sowohl Siedlungen, Verkehrs- und Infrastrukturflächen, Tagebaue, Gewerbe und Industrie auf der einen Seite, als auch Flächenverluste im Rahmen der Eingriffsregelung auf der anderen Seite bei. Teilweise sind diese Flächen noch landwirtschaftlich nutzbar, aber das ist eher die Ausnahme.
  • Innerhalb der Landwirtschaft gehen zudem infolge des – gemessen am nachhaltigen Potential – übermäßigen Energiepflanzenanbaus Flächen verloren, die ansonsten zur Nahrungs- oder Futtermittelproduktion bzw. für ökologische Zwecke genutzt werden könnten.
  • Die Neuversiegelung landwirtschaftlich genutzter Flächen ist billig und führt zu einer Verknappung der Flächen für die Landwirtschaft. Sehr schmerzhaft ist das in den Börderegionen mit besonders fruchtbaren Böden. Die Verknappung der Agrarflächen trägt zur enormen Preissteigerung für Landpacht und Landkauf innerhalb der Landwirtschaft bei. (Beispiel: höchstes Preisniveau in DEU und EU für landwirtschaftliche Böden in NRW durch Flächenverbrauch des Braunkohletagebaus und Siedlung/Gewerbe)
  • Die berechtigte Kritik am Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen darf nicht dazu missbraucht werden, die ebenso berechtigten Umwelt- und Naturschutzpolitischen Forderungen an die Landwirtschaft zu diskreditieren.
  • Zur Debatte über die Nutzung landwirtschaftlicher Nutzflächen gehört neben der Flächenkonkurrenz zwischen Nahrungsmittel-, Futtermittel- und Energiepflanzenproduktion auch die Frage nach der Wertigkeit eines funktionierenden Naturhaushaltes und seinen ökologischen Dienstleistungen.

Was tun?

  • Versiegelte Brachflächen müssen über eine vorherige Entsiegelungsverpflichtung als prioritäre Ausgleichsmaßnahme wieder in Wert gesetzt werden. Gerade die Entsiegelung findet aus Kostengründen so gut wie gar nicht mehr statt. (Die LINKE in Thüringen hat dazu einen GE vorgelegt)
  • Die Landwirtschaft muss mehr zur Erhaltung der Biodiversität beitragen. Ausgeräumte Agrarlandschaften sind artenarm und erosionsgefährdet. Daher wird die Verpflichtung, 7% ökologische Vorrangflächen im Rahmen der kommenden GAP-Periode anzulegen, begrüßt. Dies trägt erheblich zur Bereicherung des ländlichen Raumes bei. Die Schaffung der ökologischen Vorrangflächen wird nicht entlohnt sondern ist eine ökologisch zu leistende Verpflichtung für LandwirtInnen im Rahmen der allgemeinen Agrarförderung. Sie ist weit umfassender als die Ausgleichsmaßnahmen aus der Flächenversiegelung und wird eine flächendeckende Wirkung entfalten.
  • Die landwirtschaftlichen Nutzflächen müssen deutlich mehr zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit beitragen und mehr gegen Bodenerosion und –degradation geschützt werden.
  • Der Energiepflanzenanbau soll auf ein Maß zurückgefahren werden, welches den Erfordernissen der Nahrungsmittelsicherheit und der Biodiversität entspricht.
  • Landwirtschaftlicher Vertragsnaturschutz und Agrarumweltmaßnahmen sollten als bezahlte Umweltleistungen mindestens das aktuelle Niveau behalten. Speziell der Vertragsnaturschutz sollte wieder in die spezifische Agrarförderung aufgenommen werden (verbessert zudem die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Naturschutz im Sinne der Umweltverbände).

Um wirksame Schritte gegen den Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche einzuleiten, bedarf es eines Maßnahmenportfolios:

  • Vorrang der Innenentwicklung der Kommunen.
  • Bei Neuversiegelung muss eine verbindliche Entsiegelung als         Genehmigungsvoraussetzung festgeschrieben werden.
  • Nutzung kommunaler Ökokonten, um im Zuge der Eingriffsregelung Finanzen zu bündeln und damit versiegelte oder kontaminierte Flächen wieder zu revitalisieren bzw. zu entsiegeln.