Die Bundesregierung hat diesen Herbst einen „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen“ (BT-Drs. 18/6418 (PDF)) vorgelegt. Über diesen Entwurf hat der Bundestag vergangene Woche debattiert (Hier die Rede meiner LINKEN Abgeordneten-Kollegin Susanna Karawanskij).
Die Bundesregierung sieht die geplanten Neuerungen im Bausparkassengesetz vor allem aus zwei Gründen für notwendig an: Zum einen sollte das Gesetz an europäische Rahmenbedingungen angepasst werden. Das bisherige Gesetz ist rund 25 Jahre alt, seitdem ist einiges passiert. Zum anderen will die Regierung dafür sorgen, dass Bausparkassen auch in der aktuellen und wohl noch länger andauernden Niedrigzinssituation an den Finanzmärkten profitabel wirtschaften können.
Insgesamt dürfen nach dem Gesetzentwurf Bausparkassen ihre Geschäfte ausweiten und versuchen, höhere Erträge unter Inkaufnahme höherer Risiken zu erwirtschaften.
Ärgerlich dabei: Die Stellung der VerbraucherInnen wird außer Acht gelassen. Sie werden größeren Unsicherheiten ausgesetzt und unzureichend geschützt:
Bausparkassen sollen künftig neben Bausparverträgen auch weitere Finanzprodukte anbieten dürfen, etwa Hypothekenpfandbriefe. Haben Bausparkassen dafür die personellen und finanziellen Ressourcen oder wäre es für die VerbaucherInnen nicht besser, die Bausparkassen konzentrierten sich auf ihr Kerngeschäft?
Wie Banken müssen auch Bausparkassen die Gelder ihrer Sparer absichern, dies geschieht imn sogenannten. bauspartechnischen Fonds. Dieser Absicherungsfonds soll bei den Bausparkassen nun flexibler werden. Er soll künftig nicht mehr nur die Auszahlung der Bauspardarlehen ohne Wartzezeit sichern, sondern auch für die Zinszahlungen der Sparverträge herangezogen werden. Es ist zweifelhalft, ob der Fonds durch diese doppelte Zielvorgabe noch seiner ursprünglichen Aufgabe gerecht werden kann.
Neu ins Gesetz soll auch, dass die Bausparkassen ihre KundInnen als Kollektiv behandeln sollen. Kollektive gewinnen und verlieren gemeinsam. Was als freiwilliger Zusammenschluss echte Solidarität sein kann, ist als Zwangsmaßnahme schnell ein Nachteil für die VerbraucherInnen. Seit Längerem versuchen Bausparkassen, ihre KundInnen vorzeitig aus gut verzinsten (Alt-)Verträgen zu drängen. Dies könnte ihnen durch die Kollektiv-Definition in Zukunft leichter gelingen: Eine vorzeitige Kündigung könnte immer als im Interesse des Kollektivs liegend begründet werden. Dieses fiktive Interesse aller Kunden erlaubt es den Bausparkassen, ihre eigenen Interessen als Kundeninteressen auszugeben. Ähnlich agieren die Lebensversicherungen, die schon heute mit Hinweis auf das Versichertenkollektiv beispielsweise Überschussbeteiligungen nicht mehr wie früher an einzelne Versicherte weitergeben. Diese Praxis läuft den Interessen der VerbraucherInnen zuwider und droht nun auch bei Bausparverträgen.
Gut am geplanten Gesetz ist, dass die Regierung nicht auf die Forderung der Bausparkassenlobby eingegangen ist, dass die Bausparkassen künftig bis zu 10 Prozent ihrer Kapitalanlagen aus Aktien bestehen lassen dürfen. Gelder der BausparerInnen dürfen nicht auf dem Börsenparkett aufs Spiel gesetzt werden. Im Zweifel würden hier, wie im Bereich Lebensversicherungen, als Erstes die Leistungen an die BausparerInnen gekürzt. Es darf zudem bezweifelt werden, ob in den Bausparkassen großes Know-how im Bereich Aktienanlage vorherrscht.
Noch ist der Gesetzentwurf nicht vom Bundestag beschlossen. Nun wird er zunächst in den Fachausschüssen diskutiert. Am Montag, den 23.11.15 findet dazu eine Anhörung im Finanzausschuss statt.
Hier können sowohl die Wünsche der Bausparkassenlobby, aber auch die Interessen der VerbraucherInnen durchaus noch berücksichtigt werden. Die LINKE wird sich selbstverständlich für den Verbraucherschutz auch beim Bausparen einsetzen, den die Bundesregierung bisher ignoriert.