Initiative Urheberrecht: Es braucht ein Verbandsklagerecht!

Heute hat die Initiative Urheberrecht, ein Zusammenschluss verschiedener Urheber*innenvereinigungen, ihr 9. Jahrestreffen veranstaltet. Zurecht wurde dabei daran erinnert, dass wir noch weit von einem fairen Urheberrecht im Sinne der Kreativen entfernt sind. Eine der wichtigsten Forderungen, die ich mit der Initiative teile, ist die nach einem Verbandsklagerecht.

Insbesondere was das Urhebervertragsrecht angeht, das die Rechte von Urheber*innen gegenüber den Verwertern ihrer Werke regelt, war die Umsetzung der europäischen Urheberrechtsreform im Frühling dieses Jahres eine verpasste Chance. Zwar sind ein paar positive Dinge auf den Weg gebracht worden, insbesondere erweiterte Transparenzpflichten und eine Direktvergütung durch Plattformen, es fehlt aber nach wie vor an Regelungen, die Kreativen zur tatsächlichen Durchsetzung ihrer Rechte verhelfen. Denn diese stehen Verwertern wie Verlagen, Sendern oder Plattformen in der Regel nicht auf Augenhöhe gegenüber.

Um dem abzuhelfen, bräuchte es insbesondere ein weit gefasstes Verbandsklagerecht. Auf dem Papier bestehende Rechte nützen nichts, wenn Kreative gezwungen sind, sie in jedem Einzelfall einzuklagen – und das auf die Gefahr hin, in Zukunft keine Aufträge mehr zu erhalten. Auch die sogenannten „gemeinsamen Vergütungsregeln“, im Wesentlichen das urheberrechtliche Äquivalent zu Tarifverträgen, müssen gestärkt werden. Damit diese möglichst flächendeckend zur Anwendung kommen, braucht es ein Verfahren zu ihrer Aufstellung, dem sich die Verwerterseite nicht einfach entziehen kann.

Diese und andere Forderungen erheben wir ebenso wie die Verbände der Initiative Urheberrecht schon seit Jahren. Die nächste Bundesregierung muss sich endlich an die Seite der Kreativen stellen und eine faire Vergütung sichern!

Unsere konkreten Forderungen zur Stärkung der Urheber*innen, die wir auch in die Gesetzesberatungen eingebracht haben:

  • Ein umfassendes Verbandsklagerecht, das bei Verstößen gegen Transparenzpflichten und die Pflicht zur angemessenen Vergütung greift
  • Stärkung der Widerrufsrechte bei Nichtnutzung oder Verstoß gegen die oben genannten Pflichten
  • Wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen diese Pflichten
  • Stärkung der Auskunftsansprüche gegenüber Dritten in der Lizenzkette, damit Transparenz über die Nutzung von Werken nicht durch entsprechende vertragliche Konstruktionen umgangen werden kann
  • Verbindliche Verfahren zum Zustandekommen gemeinsamer Vergütungsregeln, die nicht einfach von Verwerterseite blockiert werden können
  • Pauschalvergütungen zum Ausnahmefall machen
  • Ein eigenes Schlichtungsverfahren im Bereich des Urhebervertragsrechts
  • Ausweitung der Direktvergütung von Onlinenutzungen