Second Hand im Internet – Gebrauchtverkauf von E-Book und mp3 endlich ermöglichen!

TOP24) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, Jan Korte, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ermöglichung der privaten Weiterveräußerung unkörperlicher Werkexemplare (Drucksache 17/8377)

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– Rede zu Protokoll –

Sehr geehrte Damen und Herren,

haben Sie schon mal ein E-Book gekauft, eine mp3 heruntergeladen oder einen Film aus dem Netz gesaugt? Legal, meine ich? Bestimmt, Sie haben ja alle Ihre Smartphones in der Tasche stecken oder Ihre Tablet PCs vor sich liegen. Dann gehören diese Dateien jetzt Ihnen, und Sie können damit machen, was sie wollen – jedenfalls, so lange Sie nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Richtig? Können Sie Ihr Eigentum auch weiterverkaufen? Nicht ohne Weiteres. Denn während es gedruckte Bücher in Antiquariaten und gebrauchte CDs auf dem Flohmarkt zu kaufen gibt, werden Sie nirgends einen legalen Second-Hand-Markt für Dateien finden. Die Anbieter, die Filme, Musik oder Bücher zum Download anbieten, schreiben ins Kleingedruckte hinein, dass ein Weiterverkauf solcher Waren verboten ist. Sie betrachten die Verträge, die sie mit den Nutzerinnen und Nutzern schließen, nicht als Kaufverträge, sondern als Lizenzverträge. Mit Hilfe des Urheberrechts wird der Verbraucherschutz ausgehebelt. Der Kunde erwirbt kein Eigentum, sondern ein sogenanntes Nutzungsrecht.

Das ist erstaunlich, denn um Bücher zu lesen, Musik zu hören oder Filme anzuschauen, braucht man ein solches Nutzungsrecht überhaupt nicht. Im Urheberrecht steht ausdrücklich: Der reine Werkgenuss ist frei. Man muss den Urheber nicht um Erlaubnis fragen. Heute werden Bücher, Musik oder Filme eben oft nicht mehr als materielle, sondern als immaterielle Güter verkauft. Nüchtern betrachtet, hat sich damit lediglich die Vertriebsform geändert. Statt in einen Laden zu gehen, klickt man auf eine Schaltfläche im Internet.

Was man aber gekauft hat, sollte man auch weiterverkaufen dürfen. Wenn mein Musikgeschmack sich ändert, kann ich meine alten CDs verkaufen. Die Bibliothek meines Großvaters kann ich ins Antiquariat bringen, wenn ich möchte. Soll es im Bereich des Digitalen grundsätzlich keinen Gebrauchthandel geben? Ist Second Hand im Internet verboten?

Das steht nirgends. Aber es ist dringend eine gesetzliche Klarstellung nötig, dass der private Weiterverkauf von Mediendateien auch tatsächlich legal ist. Das leistet der Gesetzentwurf, den wir heute hier behandeln. Soweit ich weiß, legen einige von Ihnen großen Wert darauf, dass es in diesem Land einen freien Verkehrsfluss von Waren gibt. Dann muss es auch einen freien Second-Hand-Handel geben.

Uns ist im Vorfeld dieser Debatte entgegengehalten worden, wir wollten die Rechte der Urheber einschränken. Das stimmt nicht, im Gegenteil: Das Recht des Urhebers, über sein Werk zu verfügen, wird von diesem Gesetzentwurf überhaupt nicht berührt. Nach wie vor entscheidet der Urheber allein, ob er sein Werk drucken lässt, es auf CD veröffentlicht oder ins Internet stellt. Uns ist außerdem vorgehalten worden, wir wollten, dass alle ihre Privatkopien im Internet verscherbeln dürfen. Auch das ist nicht richtig: Privatkopien dürfen sowieso nicht weiterverkauft werden. Außerdem steht in unserem Gesetzentwurf ausdrücklich drin, dass die betreffende Datei, wenn sie verkauft wird, vom eigenen Rechner gelöscht werden muss. Und dass sie nicht öffentlich zugänglich gemacht werden darf.

Was wir fordern, gibt es in den USA längst: Auf der Plattform ReDigi können Nutzer ihre Musik gebraucht weiterverkaufen. Eine einstweilige Verfügung dagegen ist erfolglos geblieben. Wir wollen erreichen, dass man auch in Deutschland über sein persönliches Eigentum frei verfügen kann. Das hätten Sie vielleicht von der LINKEN gar nicht erwartet. Nun, wir wollten Sie überraschen. Überraschen Sie nun auch uns und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu.